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Wartung
5.1
Wartungshinweis
Die Wartung muss durch einen Fachkundigen durchge-
führt werden.
5.2
Wartungsintervall
Die Wartung muss gemäß Normvorgabe in folgenden Zeit-
abständen erfolgen:
1/4-jährlich bei Anlagen in Gewerbebetrieben
1/2-jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern
Sichtkontrolle
Die Anlage ist monatlich vom Betreiber durch Beobach-
tung von zwei Schaltspielen auf Betriebsfähigkeit und
Dichtheit zu überprüfen.
016-211CH_01
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