3. Umgang / Beschaffenheit der Maschine
Der Stanzbügel entspricht dem Stand der Technik, sowie den geltenden Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Rahmen
seiner bestimmungsgemäßen Verwendung.
Die Quick-Press 300 hydraulisch und Quick-Press 300 hydraulisch mit Stanzmittelpunktanzeige besitzen eine EG-Konformitätserklärung (siehe Anlage)
und entsprechen den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Die Quick-Press 300 hydraulisch handbetätigt fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG und bedarf keiner Konformitätserklärung.
Technische Änderungen im Rahmen der Weiterentwicklung der Maschine bleiben vorbehalten.
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Stanzbügel Quick-Press 300 ist zum schnellen Stanzen von Rund- und Formlöchern in Stahl-, Edelstahl- und Aluminiumbleche entwickelt worden.
Unter günstigen Voraussetzungen können auch manche Kunststoffe bearbeitet werden (weiche Kunststoffmischungen in Verbindung mit scharfen
Werkzeugen). Dazu sind vorab auf jeden Fall Versuche zu machen.
Die Handhabung des Stanzbügels muss entsprechend den Vorgaben in dieser Betriebsanleitung erfolgen.
Jede nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder unsachgemäße Handhabung ist ein unerlaubter Fehlgebrauch außerhalb der gesetzlichen Haftungs-
grenzen des Herstellers.
Mögliche Anwendungsbereiche:
Bearbeiten von:
•
Montageplatten
•
Klemmenkästen
•
Gehäusen
•
Leitungskanäle etc...
3.2 Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäße Handhabung
Bei jeder Änderung an der Maschine und bei vorhersehbarem Fehlgebrauch bzw. unsachgemäßer Handhabung des Stanzbügels erlischt die
EG-Konformitätserklärung des Herstellers und damit automatisch die Betriebserlaubnis.
Vorhersehbarer Fehlgebrauch bzw. unsachgemäßer Handhabung sind:
•
Betrieb im Freien
•
Betrieb im unbefestigten Zustand
•
Betrieb mit stumpfen Werkzeugen
•
fehlerhaft ausgeführte Reparaturarbeiten
•
nicht bestimmungsgemäße Verwendung
3.3 Restgefahren
Konstruktiv konnten nicht alle Gefahren, ohne die bestimmungsgemäße Funktionalität einzuschränken, vermieden werden.
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren des Stanzbügels mittels einer Risikobewertung.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren können sein:
•
Quetschungen durch Umfallen des Stanzbügels bei der Montage
•
Quetschungen durch Herabfallen großer, schwerer Werkstücke
•
Abscheren oder Quetschen von Gliedmaßen durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
•
Platzen eines Hydraulikschlauches
•
Ausrutschen auf Öl durch Leckage
•
Ungewollter Anlauf / Betätigung der Maschine
•
Schnittverletzungen durch Werkzeuge oder scharfe Bleche
•
Einklemmen der Finger beim Pumpvorgang (nur bei Variante mit Handpumpe)
Bestehende Restgefahren können vermieden werden durch:
•
Aufmerksames Arbeiten
•
Durch Beachten der Hinweise an der Maschine und in dieser Anleitung
•
Durch Umsetzen der allg. Sicherheitsbestimmungen / Sicherheitsregeln
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