Deutsch
1.4
Arbeiten am Ladesystem ohne
Gefährdungen
Vor Einstecken der Ladekupplung ins Fahrzeug
•
Die Anschlussleitung des Ladesystems muss voll-
ständig abgewickelt sein.
•
Kontrollieren Sie, ob das Gehäuse des Lade-
systems, die Anschlussleitung, die Ladekupplung
und die Anschlüsse unbeschädigt sind.
•
Fassen Sie die Steckverbindung des Ladesystems
nur an der Ladekupplung an und nicht an der
Ladeleitung.
•
Achten Sie darauf, dass keine Stolperstellen durch
z. B. die Ladeleitung vorhanden sind.
Während des Ladevorgangs
•
Unbefugte Personen vom Ladesystem fernhalten.
•
Wenn das Ladesystem angeschlossen ist, dürfen
Sie das Fahrzeug nicht mit einem Hochdruck-
reiniger reinigen oder waschen, da die Steckver-
bindung nicht druckwasserfest ist.
Bei Störungen oder Ausfall des Ladesystems
•
Trennen Sie durch Ausschalten der zugehörigen
gebäudeseitigen Sicherung das Ladesystem von
der Versorgungsspannung. Befestigen Sie eine
Hinweistafel mit dem Namen der Person, die die
Sicherung wieder einschalten darf.
•
Sofort eine Elektrofachkraft verständigen.
Elektrische Einrichtungen
•
Das Gehäuse des Ladesystems immer
geschlossen halten.
1.5
Installation und Prüfungen
Hinweise zur Auswahl der Schutzeinrichtungen für
Basis- und Fehlerschutz hinsichtlich direktes und
indirektes Berühren:
•
Leitungsabsicherung
Die Absicherung des Ladesystems muss in
Übereinstimmung mit den jeweiligen natio-
nalen Vorschriften erfolgen. Sie ist abhängig
von beispielsweise erforderlicher Abschalt-
zeit, Netzinnenwiderstand, Leiterquerschnitt,
Leitungslänge und der eingestellten Leistung
des Ladesystems. Die Leitungs-Kurzschluss-
absicherung muss eine Charakteristik besitzen,
die einen 8 bis 10-fachen I
einen maximalen Nennstrom von 16 A abhängig,
von der eingestellten Leistung des Ladesystems,
nicht überschreiten.
Verwenden Sie ausschließlich Leitungsschutz-
schalter mit einem Bemessungsausschaltver-
mögen von 6000 A. Der I²t Wert der Sicherung
darf 80 kA²s nicht überschreiten.
•
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
Schalten Sie aus Gründen des Personenschutzes
jeder Wallbox einen eigenen RCD vor. Verwenden
17
zulässt und darf
nenn
Sie hierzu mindestens einen RCD Typ A mit
einem I
von 30 mA AC.
ΔN
DC-Fehlerstromerkennung (IEC 62955)
•
Das Ladesystem verfügt über eine
6 mA DC-Fehlerstromerkennung. Bei einem
Fehlerstrom von größer gleich 6 mA DC schaltet
sich das Ladesystem ab. Hinweise hierzu
entnehmen Sie dem Kapitel Diagnose.
•
Hinweise zu Erstprüfungen nach Installation und
Wiederholprüfungen
Nationale Vorschriften können vor der Inbetrieb-
nahme und in regelmäßigen Abständen
Prüfungen des Ladesystems vorschreiben.
Führen Sie diese Prüfungen entsprechend den
zutreffenden Regelwerken aus. Nachfolgend
erhalten Sie Hinweise, wie diese Prüfungen
vorgenommen werden können.
•
Schutzleiterprüfung
Messen Sie nach der Installation und vor dem
erstmaligen Einschalten die Durchgängig-
keit des Schutzleiters. Verbinden Sie hierzu
die Ladekupplung mit einem Prüfadapter zur
Fahrzeugsimulation nach EN 61851-1. Messen
Sie den Widerstand des Schutzleiters zwischen
der Schutzleiterbuchse des Adapters und
dem Anschlusspunkt des Schutzleiters in der
Gebäudeinstallation. Der Wert des Schutz-
leiters darf bei einer Gesamtlänge der Leitung
(Anschlussleitung des Ladesystems und Fahr-
zeugladeleitung) bis 5 m den Wert von 300 mΩ
nicht überschreiten. Bei längeren Leitungen sind
Zuschläge gemäß den zutreffenden nationalen
Regelwerken zu addieren. Der Widerstand
darf auf jeden Fall den Wert von 1 Ω nicht
überschreiten.
Isolationsprüfung
•
Da das Ladesystem über Netztrennrelais verfügt,
sind zwei Isolationsmessungen erforderlich.
Das Ladesystem muss hierzu von der Netzver-
sorgung getrennt sein. Schalten Sie daher vor der
Messung die Netzspannung am Leitungsschutz-
schalter in der Hausinstallation aus.
» 1. Messung Primärseite des Ladesystems
Messen Sie auf der Primärseite des Lade-
systems den Isolationswiderstand am
Anschlusspunkt der Zuleitung des Ladesystems
im Hausanschluss. Der Wert darf 1 MΩ nicht
unterschreiten.
Die Wallbox ist mit einer Überspannungs-
i
schutzeinrichtung versehen. Dies darf im
Rahmen der Messdurchführung berück-
sichtigt werden.