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Bose SOUNDLINK FLEX Mode D'emploi page 76

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ZU L ASSU N G S- U N D R E CH TL I CH E H I NW E IS E
Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte
Artikel XII
Laut der „Verwaltungsverordnung für energiearme Funkfrequenzgeräte" dürfen Unternehmen oder Benutzer ohne
Erlaubnis durch die NCC Folgendes nicht: die Frequenz ändern, die Übertragungsleistung verbessern oder die
ursprünglichen Eigenschaften sowie die Leistung für ein zugelassenes energiearmes Funkfrequenzgerät ändern.
Artikel XIV
Energiearme Funkfrequenzgeräte dürfen die Flugsicherheit nicht beeinträchtigen oder gesetzlich zulässige
Kommunikation stören. Andernfalls muss der Benutzer den Betrieb sofort einstellen, bis keine Störung mehr auftritt.
Besagte gesetzlich zulässige Kommunikation bedeutet Funkkommunikation, die in Übereinstimmung mit dem
Telekommunikationsgesetz erfolgt.
Energiearme Funkfrequenzgeräte müssen für Störung durch gesetzlich zulässige Kommunikation oder Geräte mit
ISM-Funkwellenstrahlung empfänglich sein.
Versuchen Sie NICHT, die aufladbare Lithium-Ionen-Batterie aus diesem Produkt zu nehmen. Wenden Sie sich für das
Recycling und die Entsorgung an Ihren Bose-Händler oder einen anderen qualifizierten Fachmann.
Leere Batterien müssen getrennt entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll. Nicht verbrennen.
  
Namen und Inhalt der giftigen oder gefährlichen Stoffe oder Elemente
Blei (Pb)
Name des Teils
PCBs
X
Metallteile
X
Kunststoffteile
O
Lautsprecher
X
Kabel
X
Diese Tabelle wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von SJ/T 11364 erstellt.
O: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in allen homogenen Materialien für dieses Teil
enthalten ist, unter den Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
X: Gibt an, dass dieser giftige oder gefährliche Stoff, der in mindestens einem der homogenen Materialien
enthalten ist, die für dieses Teil verwendet wurden, über den Grenzwerten gemäß GB/T 26572 liegt.
Gefährliche Stoffe oder Elemente
Quecksilber
Kadmium
(Hg)
(Cd)
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O
Polybromiertes
Sechswertiges
Chrom (CR(VI))
O
O
O
O
O
|
4
D E U
Polybromiertes
Biphenyl
Diphenylether
(PBB)
(PBDE)
O
O
O
O
O
O
O
O
O
O

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