• An allen Orten, an denen Explosionsge-
fahr besteht
(z. B. Tankstellen; in staubhaltiger Umge-
bung, z. B. mit Metallstaub).
• An Orten, an denen es vorgeschrieben ist,
funkgesteuerte Geräte abzuschalten,
z. B. auf Großbaustellen oder an Orten mit
Sprengungsarbeiten.
• Wenn Sie ein Kraftfahrzeug führen und
keine für das Telefon geeignete Frei-
sprechanlage eingebaut ist.
2.4. Nutzung während des Führens
von Kfz/Zweirad
Während Sie ein Fahrzeug führen
(Kraftfahrzeug, Fahrrad, o. ä.) dürfen Sie das
Smartphone aufgrund der verminderten
Konzentration nicht in der Hand halten
oder bedienen. Beachten Sie unbedingt die
nachfolgenden Anweisungen:
Es ist ein Vergehen, ein Smartphone
während des Fahrens in der Hand zu
halten oder zwischen Schulter und Kopf
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