Inbetriebnahme
Wiederaufbau
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Vor der Inbetriebnahme sind nachfolgende Prü-
fungen durchzuführen:
• Isolationsprüfung mit einer Spannung von mindes-
tens 500V. Der Isolationswiderstand muß mindes-
tens 0,5MOhm betragen.
• Vom Elektroinstallateur ist die Leistungsaufnahme
zu messen. Dies kann beispielsweise mittels kWh-
und Zeitmesser erfolgen. Auch eine Kaltwider-
standsmessung ist ersatzweise gestattet.
Der so ermittelte Wert ist mit den Angaben auf
dem Geräteschild bzw. im Abschnitt „Technische
Daten" zu vergleichen.
Hinweis:
Bei den ersten Betriebsspielen des Heizgerätes
können Dünste austreten, deshalb Raum gut be-
lüftet halten.
Geräte die bereits in Betrieb waren oder zerlegt und
an anderer Stelle neu aufgebaut werden, sind nach
ihrer Aufstellung entsprechend den genannten Anwei-
sungen in Betrieb zu nehmen, wobei die Inbetrieb-
nahmeprüfungen wieder durchzuführen sind.
Das Gerät muß nach dem Wiederaufbau während der
ersten Aufladeperiode unter Überwachung eines Mon-
teurs betrieben werden. Das Ansprechen des Auflade-
reglers ist abzuwarten.
Teile der Wärmedämmung, die Schäden oder Verän-
derungen erkennen lassen, wodurch die Sicherheit
beeinträchtigt werden könnte, sind auszutauschen.
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