Spartherm Senso S Notice De Montage Et D'utilisation page 9

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2.2.2 VERBRENNUNGSLUFTVERSORGUNG
Die Verbrennungsluftversorgung kann gemäß 2.2.2.1 und 2.2.2.2
auf unterschiedlichen Wegen realisiert werden.
2.2.2.1 RAUMLUFTABHÄNGIG
Ihr Kaminofen entnimmt die Verbrennungsluft dem Aufstellungsraum
(raumluftabhängige Betriebsweise). Es ist sicherzustellen, dass der
Aufstellungsraum ausreichend mit Frischluft versorgt wird (nähe-
res in der länderspezifischen FeuVO, DIN 18896, den Fachregeln,
etc.). Die Frischluftversorgung ist vom Aufsteller und dem Betreiber
zu überprüfen. Bei Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Raum
oder in einem Luftverbund ist für ausreichend Verbrennungsluft zu
sorgen. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (z.B. in
Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die
Frischluftzufuhr nicht ausreichend gewährleistet wird. Dadurch
kann das Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt werden.
Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit
beeinträchtigen. Ggf. müssen für eine zusätzliche Frischluftzufuhr
eine Luftklappe in der Nähe des Kaminofens eingebaut, bzw. eine
Verbrennungsluftleitung nach außen (siehe 2.2.2.2) oder in einen
gut belüfteten Raum (ausgenommen Heizungsraum) verlegt wer-
den. Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwendige
Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte
offen sind. Dies bedeutet, dass der gleichzeitige Betrieb mit einer
Lüftungsanlage (z.B. Dunstabzugshauben, Badlüfter, etc.) im sel-
ben Raum oder Raumverbund die Funktion des Kaminofens negativ
beeinträchtigen kann (bis hin zum Rauch- oder Abgasaustritt in
den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür). Deshalb ist
der gleichzeitige Betrieb solcher Geräte mit dem Kaminofen ohne
geeignete Maßnahmen nicht zulässig!
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2.2.2.2 SEPARATE VERBRENNUNGSLUFTZUFUHR
Es besteht die Möglichkeit, den Kaminofen separat mit Verbrennungs-
luft zu versorgen. Der separate Verbrennungsluftanschluss kann
an der Geräterückseite oder von unten angeschlossen werden.
Der Stutzen ist vormontiert und die Verkleidung ist entspre-
chend zu öffnen. Bei Anschluss einer Rohrverbindung an den
Verbrennungsluftanschlussstutzen kann die Verbrennungsluft
von außen bzw. aus anderen Räumen z.B. dem Keller, dem
Kaminofen zugeführt werden. Bei Anschluss des Kaminofens an
eine Verbrennungsluftleitung sind unbedingt die Hinweise der TROL
(Fachregeln), der DIN 18896 etc. zu beachten und anzuwenden.
Insbesondere ist auf eine ausreichende Dimensionierung der
Rohrleitungen zu achten!
Bei Verwendung des Drehsockels muss der Anschluss dauer-
haft flexibel gestaltet werden! Die Drehmöglichkeit darf nicht
beeinträchtigt werden.
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht ver-
schlossen oder zugestellt werden, sofern nicht durch besondere
Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei
geöffnetem Verschluss betrieben werden kann. Der Querschnitt darf
nicht durch einen Verschluss oder durch ein Gitter verengt werden. Sollte
dieses Rohr für die Verbrennungsluft aus dem Gebäude geführt werden,
so ist dieses mit einer Absperrvorrichtung zu versehen. Dabei muss die
Stellung der Absperrvorrichtung von außerhalb der Verbindungsleitung
erkennbar sein. Bei dieser Ausführung sollte die Rohrleitung isoliert sein,
da Kondensatbildung möglich ist. Außerdem sollte das Rohr so verlegt
sein, dass kein Wasser oder sonstige Stoffe in den Kaminofen eindringen
können und evtl. anfallendes Kondensat nach außen abfließen kann.
Nach den Vorschriften sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden
mit mehr als zwei Vollgeschossen, die Brennwände überbrücken, so
herzustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder
Brandabschnitte übertragen werden können. Landesspezifische- und
örtliche Brandschutzbestimmungen sind zu beachten!
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