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Opel Mobilservice / OPEL SERVICE MOBILE
8. Abschleppen
Wenn das berechtigte Fahrzeug auf-
grund einer Panne / eines Unfalls
nicht mehr fahrbereit ist und eine
Soforthilfe vor Ort nach Ziffer 7
erfolglos ist, beauftragt das Opel
Mobilservice Center / OPEL
SERVICE MOBILE Center ein
Abschleppunternehmen.
Das berechtigte Fahrzeug wird von
dem beauftragten Abschleppunter-
nehmen bis zum nächsten oder auf
Wunsch zu jedem autorisierten Opel
Service Partner mit einer Entfernung
von maximal 30 Kilometer zum
Pannen- / Unfallort zur Instandset-
zung abgeschleppt.
Die Modelle Vivaro und Movano
werden zum nächstgelegenen Opel
Nutzfahrzeug Service Partner abge-
schleppt. CNG Fahrzeuge (CNG
[=compressed natural gas]
betriebene Motoren) werden zum
nächstgelegenen Opel CNG Service
Partner abgeschleppt.
Hinweis
Das Abschleppen zu nicht von Opel
autorisierten Werkstätten ist nicht
erlaubt.
9. Mietwagen
(Selbstfahrervermietfahrzeug)
a) Wenn das berechtigte Fahrzeug
auf Grund einer Panne nicht mehr
fahrbereit ist, eine Pannenhilfe nach
Ziffer 7 erfolglos bleibt und das
berechtigte Fahrzeug auch innerhalb
von zwei Stunden, nachdem es in die
Werkstatt eingeschleppt wurde, nicht
wieder fahrbereit gemacht werden
kann, besorgt das Opel Mobilservice
Center / OPEL SERVICE MOBILE
Center einen Mietwagen bevorzugt
gleicher Klasse. Die Kosten des Miet-
wagens werden für die Dauer
Instandsetzung übernommen.
Bitte beachten Sie, dass die meisten
Autovermieter die Vorlage einer
Kreditkarte als Sicherheit von Ihnen
verlangen.
1)
Gültig während der Herstellergarantie.
Dauer der Mietwagenvergabe für Ver-
längerungsprodukte ist abweichend.
b) Für Opel Nutzfahrzeuge des Typs
Movano, Vivaro und Combo gilt im
Pannenfall, dass die Kosten des
Mietwagens bis zu einer Kilometer-
leistung von 300 km/Tag über-
nommen werden. Darüber hinausge-
hende Kilometer werden gemäß den
Bedingungen des Mietvertrages mit
0,50 € inkl. MwSt./km (Schweiz:
0,75 CHF/km inkl. MwSt.) direkt mit
dem Kunden abgerechnet.
1)
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