Für den Installateur
2.4 Montageort
Das Gerät darf nicht
– in Räumen betrieben werden, die durch Chemikalien, Staub, Gase oder Dämpfe feuer- oder
explosionsgefährdet sind;
– in unmittelbarer Nähe von Leitungen oder Behältnissen betrieben werden, die brennbare oder
explosionsgefährdete Stoffe führen oder enthalten;
– betrieben werden, wenn die Mindestabstände zu angrenzenden Objektflächen unterschritten
werden.
In Räumen, in denen Abgase, Öl- und Benzingeruch usw. auftreten, kann es zu länger anhaltenden
Geruchsbelästigungen und gegebenenfalls zu Verunreinigungen kommen.
Aufstellwand
Es ist zu prüfen, ob eine ausreichend tragfähige Wand zur Befestigung des Gerätes vorhanden ist.
Ist keine geeignete Befestigungswand vorhanden, muss das Gerät am Boden befestigt werden
(Verschraubung direkt mit dem Fußboden oder über eine Bodenkonsole [Sonderzubehör]).
Fußboden
Die Stellfläche des Gerätes muss eben und ausreichend tragfähig sein, damit sich das Gehäuse
nicht verzieht.
Es ist eine Temperaturbeständigkeit der Befestigungswand von mindestens 85 °C sowie des
Fußbodens von mindestens 80 °C sicherzustellen.
Die Geräte können auf jeden herkömmlichen Fußboden gestellt werden, jedoch können im Kufen-
bereich bei PVC-, Parkett- und langflorigen Teppichböden unter Druck und Wärmeeinwirkung
Veränderungen auftreten. In diesen Fällen müssen wärmebeständige Unterlegplatten verwendet
werden (bauseits zu beschaffen).
2.5 Gerätemontage (Abb. 3–14)
Zur Erfüllung der VDE-Forderung nach Standsicherheit muss der Wärmespeicher durch eine
Wand- oder Bodenbefestigung (Abb. 8) gesichert werden.
Die erforderlichen Schrauben und Dübel zur Befestigung des Gerätes gehören nicht zum Liefer-
umfang. Sie sind vom Fachmann in Abhängigkeit vom jeweiligen Wandbaustoff auszuwählen und
beizustellen.
Wandbefestigung
In der Geräterückwand ist im Bereich des Schaltraumes ein Loch vorgesehen, durch das zwecks
Befestigung an einer ausreichend tragfähigen Wand eine geeignete Schraube gesteckt wird (Abb. 8).
Vor der Gerätebefestigung ist darauf zu achten, das die zulässigen Mindestabstände zu angrenzen-
den Objekten eingehalten werden.
Bodenbefestigung
Die Bodenbefestigung erfolgt durch Verschrauben des Gerätebodens mit dem Fußboden durch
4 Bohrungen Durchmesser 9 mm (Maße siehe „Technische Daten", Seite 9).
Diese Befestigung ist nur bei abgenommenen Luftaus- und Lufteintrittgittern sowie entnommener
Lüfterschublade möglich.
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