7.7 Justierung
Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss je-
de Waage – gemäß dem zugrunde liegenden physikalischen Wägeprinzip – am Auf-
stellort auf die dort herrschende Erdbeschleunigung abgestimmt werden (nur wenn
die Waage nicht bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser
Justiervorgang, muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel
sowie bei Schwankungen der Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Um ge-
naue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, die Waage auch im Wägebe-
trieb periodisch zu justieren.
Bei geeichten Waagen ist die Justierung gesperrt. Um die Justierung durch-
führen zu können muss die Siegelmarke zerstört und der Justierschalter
beim Einschalten der Waage oder in Schritt 3 betätigt werden. Position des
Justierschalters s. Kap. 7.8.1.
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss die Waage durch eine autorisierte
Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht werden, bevor
sie wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet werden darf.
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RFE-BA-d-1811