Multidis SFQ
Allgemeine Angaben
1.
Allgemeine Angaben
Die Originalbetriebsanleitung ist in deutscher
Sprache verfasst.
Die Betriebsanleitungen anderer Sprachen
wurden aus dem Deutschen übersetzt.
1.1
Gültigkeit der Anleitung
Diese Anleitung gilt für den Heizkreisverteiler
Multidis SFQ in den Ausführungen für 2 bis 12
Heiz-/Kühlkreise.
1.2
Lieferumfang
Prüfen Sie Ihre Lieferung auf
Transportschäden und Vollständigkeit.
Der Lieferumfang umfasst:
•
Vorlaufbalken
•
Rücklaufbalken
•
2 Verteilerhalter
•
4 Schrauben
•
4 Dübel
•
2 Dichtringe für die Verbindung zwischen
Heizkreisverteiler und Kugelhahn
•
Raumkennzeichnung
•
Betriebsanleitung
1.3
Kontakt
OVENTROP GmbH & Co. KG
Paul-Oventrop-Straße 1
59939 Olsberg
DEUTSCHLAND
www.oventrop.com
Technischer Kundendienst
Telefon: +49 (0) 29 62 82-234
1.4
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Oventrop GmbH & Co. KG,
dass dieses Produkt in Übereinstimmung mit
140495282-V01.09.2021
den grundlegenden Anforderungen und den
einschlägigen Bestimmungen der
betreffenden EU-Richtlinien hergestellt wurde.
Die Konformitätserklärung kann beim
Hersteller angefordert werden.
1.5
Verwendete Symbole
Kennzeichnet wichtige Informationen
und weiterführende Ergänzungen.
f
Handlungsaufforderung
•
Aufzählung
1.
Feste Reihenfolge. Handlungsschritte 1
bis X�
2.
Ergebnis der Handlung
Z
2. Sicherheitsbezogene
Informationen
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Betriebssicherheit ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung des
Produktes gewährleistet.
Der Multidis SFQ Heizkreisverteiler dient zur
zentralen Verteilung des Heiz- oder
Kühlwassers auf die verschiedenen Kreise
einer Wohneinheit. Durch den integrierten
Ventileinsatz QM wird der Durchfluss
automatisch geregelt.
Jede darüber hinausgehende und/oder
andersartige Verwendung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Ansprüche jeglicher Art gegen den Hersteller
und/oder seine Bevollmächtigten wegen
Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung können nicht anerkannt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt
auch die korrekte Einhaltung dieser Anleitung.
5