Von der Garantie ausgeschlossen sind Magnete mit Mängeln die auf Folgendes zurückzuführen sind:
• Normaler Verschleiß
• Überlastung
• Unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch
• Beschädigungen
• Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verfahren und Maßnahmen
• Modifikationen/Änderungen am pewag Hebemagneten
• Unsachkundiger Gebrauch des Magneten und Nichteinhaltung der Anweisungen in der betreffenden
Bedienungsanleitung
• Wartungs- und/oder Revisionsarbeiten, die nicht von einem autorisierten pewag-Händler durchgeführt wurden
Der Hersteller haftet nicht für Nebenschäden oder Schäden, die durch den Missbrauch des Hebemagneten sowie
durch Verstöße gegen diese Garantiebedingungen entstehen.
Konformitätserklärung
In Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß Anhang II A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG für
Anschlagmittel:
Bevollmächtigter für techn. Unterlagen gemäß Anhang VII Teil A:
Ist der gesetzliche Vertreter pro tempore; Via Isonzo 1/E; 25017 Lonato d/G (BS); Italy
Wir erklären in alleiniger Verantwortung, dass die Produkte für welche diese Betriebsanleitung gilt, die
Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen. Bei jeder nicht von Automagnete bewilligten Änderung des
Produktes verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Folgende Normen wurden angewendet:
• UNI EN ISO 12100-1
• UNI EN ISO 12100-2
• UNI EN 13155
Voraussetzung für die Inbetriebnahme ist, dass die Betriebsanleitung gelesen und verstanden wurde.
Lonato d/G, 2015-04-21
CABLESTEEL srl
Roberto Mensi, CEO
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