ENTSORGUNG
Entsorgen Sie die Verpackungsmateria-
lien sortenrein. Informationen zur ord-
nungsgemäßen Entsorgung erhalten Sie beim
kommunalen Entsorgungsdienstleister oder
Umweltamt.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht in den
Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altge-
räte und deren Umsetzung in nationales Recht
müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Entladene Altbatterien und Akkus müssen vom
Verbraucher in Batteriesammelgefäßen ent-
sorgt werden. Informationen zur Entsorgung
alter Geräte oder Batterien, die nach dem
01.06.2006 produziert wurden, erfahren Sie
beim kommunalen Entsorgungsdienstleister
oder Umweltamt.
EG-Konformitätserklärung
Eine „Konformitätserklärung" in Über-
einstimmung mit den anwendbaren
Richtlinien und entsprechenden Normen ist von
der Bresser GmbH erstellt worden. Diese kann
auf Anfrage jederzeit eingesehen werden.
DE
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