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Comunello Automation CONDOR 220 Mode D'emploi page 24

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Anschlag mit dem Arm 1 befestigen (Abb 12).
• Die verzahnte Form der Endanschläge und der unteren Ober äche
erlauben Einstellungen mit 5°-Schritten.
• Die gleiche Prozedur mit komplett geschlossenem Flügel durchführen (Abb. 13).
Elektronischer endschalter
Das Gehäuse wie in der Abb. 8 gezeigt abnehmen, falls es installiert ist.
• Den Flügel komplett schließen (Abb.14).
• Den unteren Nocken drehen, bis der untere Switch ausgelöst wird (Abb.15).
• Den Nocken durch Anschrauben der Schraube festziehen.
• Den Flügel komplett öffnen (Abb.16);
• Den Nocken durch Anschrauben der Schraube festziehen.
• Den oberen Nocken drehen, bis der obere Switch ausgelöst wird (Abb.17).
• Die Switches an der Elektronikplatte an der Oberseite des Motors
anschließen, wie im Kap. 5 "Elektrische Anschlüsse" erklärt.
4.4.3 MANUELLES ENTRIEGELN DES MOTORS
Die manuelle Entriegelung ist durchzuführen, wenn das Tor manuell
geöffnet werden muss. Die Aktivierung des Entriegelungssystems
könnte unkontrollierte Torbewegungen bewirken, wenn Unwuchten oder
mechanische Defekte vorliegen.
• Die vordere Klappe öffnen und den beigestellten Schlüssel einstecken (Abb. 18).
• Den Schlüssel im Uhrzeigersinn um 90° drehen. Den Entriegelungshebel
ergreifen und im Gegenuhrzeigersinn bis zum Anschlag (Abb.19) ziehen.
Dadurch wird der Freilauf des Getriebemotors geschaltet und die
manuelle Toröffnung ermöglicht.
• Den Tor ügel nicht heftig schieben, sondern seine gesamte Bewegung
begleiten (Abb. 20).
• Der Schlüssel lässt sich nicht aus dem Schloss ziehen, solange der
Hebel nicht in seine Ausgangsposition zurück gestellt wird.
• Zur Rückstellung auf den motorisierten Betrieb, zuerst den Hebel und
dann den Schlüssel in die anfängliche Schließstellung bringen (Abb.21).
• Den Schlüssel entfernen und an einem sicheren und den Zuständigen
bekannten Ort ablegen. (Abb. 22).
5 VORBEREITUNG AUF DIE
ELEKTRISCHEN ANSCHLÜSSE
ACHTUNG! Für den Netzanschluss ein Mehrleiterkabel mit Mindestquerschnitt
3x1.5 mm2 verwenden, das den geltenden Vorschriften entspricht.
• Die manuelle Entriegelung wie im Abs. 4.4.3 dargestellt ausführen.
• Das Motorgehäuse durch Losschrauben der 2 seitlichen Schrauben
entfernen (Abb. 8).
• Das Gehäuse nach oben abziehen (Abb. 8).
• Den gelb-grünen Leiter (Erdung) an den bereits an der Seite der
Kabeldurchführung angeschraubten Ringkabelschuh anschließen.
(Abb. 23). (Für die Modelle der Klasse I).
• Die Stromkabel zur Elektronikkarte am oberen Bereich des Motors
bringen (Abb.24).
6 PRÜFUNG
Jedes einzelne Element des Antriebssystems, z.B. die Sicherheitsleisten,
Fotozellen, Notabschalter, usw., verlangt eine spezifische Prüfphase; an
allen diesen Vorrichtungen sind die in den jeweiligen Anleitungshandbüchern
enthaltenen Prozeduren durchzuführen. Zur Prüfung von CONDOR sind die
folgenden Arbeitsschritte erforderlich:
• Prüfen, dass alle in diesem Handbuch und besonders im Kapitel „1
Hinweise" enthaltenen Vorgaben strikt eingehalten wurden.
• Unter
Verwendung
der
Bedienungs-
(Schlüsseltaster, Bedienungstaster oder Funksender), AUF-STOP-ZU Versuche
mit dem Tor durchführen und das vorschriftsmäßige Verhalten prüfen.
• Alle Sicherheitsvorrichtungen der Anlage (Fotozellen, Sicherheitsleisten,
Notabschalter, usw.) einzeln nach ihrer korrekten Betriebsfähigkeit überprüfen.
• Falls die von der Flügelbewegung verursachten Gefahrsituationen durch
die Selbsthemmung der Prallkraft gewahrt wurden, ist eine Kraftmessung
nach EN 12445 durchzuführen.
7 INSTANDHALTUNG DES PRODUKTS
Qualifiziertes Personal muss regelmäßig die Instandhaltung nach den
geltenden Gesetzen und Normvorschriften durchführen. CONDOR verlangt
eine programmierte Instandhaltung nach maximal 6 Monaten oder 10.000
Manövern ab der letzten Wartung.
• Alle Versorgungsquellen vom Motor abtrennen.
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oder
Ausschaltvorrichtungen
• Alle Bewegungselemente überprüfen und abgenutzte Teile auswechseln.
• Alle Bestandteile des Antriebssystems auf ihren Abnutzungszustand
überprüfen.
8 ERSATZTEILE
Es besteht die Möglichkeit, Ersatzteile zu erwerben; notfalls ist hierzu mit
dem technischen Kundendienst Kontakt aufzunehmen.
9 ENTSORGUNG
Nach Lebensende des Antriebssystems sicherstellen, dass die Abrüstung
von qualifiziertem Personal durchgeführt wird und die Materialien nach
örtlich geltenden Vorschriften rezykliert oder entsorgt werden.
10 GARANTIE
a) Diese Garantie beschränkt sich im Rahmen der Geschäftsbeziehungen
oder im Falle des Verkaufs von Gütern für den professionellen Gebrauch
auf die Reparatur oder Auswechslung des von der Firma FRATELLI
COMUNELLO SPA als fehlerhaft anerkannten Produktbestandteiles durch
gleichwertige regenerierte Produkte (im Folgenden „Konventionalgarantie");
nicht in der Garantie enthalten sind die anfallenden Kosten für die Reparatur-
und Auswechslungsarbeiten des Materials (beispielsweise Lohnkosten,
Materialmietkosten, usw.).
b) Die Anwendung der Regelung laut Artikel 1490-1495 des ital.
Zivilgesetzbuches wird ausgeschlossen.
c) FRATELLI COMUNELLO SPA garantiert die Funktionsfähigkeit der Produkte
im Rahmen der im oberen Punkt 1 angegebenen Grenzen. Sofern nicht
anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer der Konventionalgarantie
24 (vierundzwanzig) Monate ab dem auf den Produkten stehenden
Produktionsdatum. Die Garantie ist für COMUNELLO nur dann wirksam und
bindend, wenn das Produkt korrekt montiert und gewartet wird, in Entsprechung
der Installations- und Sicherheitsregeln, die in der von COMUNELLO gelieferten
Dokumentation aufgeführt bzw. auf der Website http://www.comunello.com/
corporate/general_conditions_sales/ zu finden sind.
d) Von der Garantie ausgeschlossen sind: Störungen oder Schäden, die vom
Transport verursacht werden; Störungen oder Schäden, die von Mängeln an
der elektrischen Anlage beim Käufer des Produktes verursacht werden und/
oder durch Verwahrlosung, Nachlässigkeit, Unangemessenheit, anomalem
Gebrauch dieser Anlage; Störungen oder Schäden durch Verstellungen,
die von unbefugtem Personal ausgeführt werden oder die sich aus einer
unkorrekten Benutzung/Installation ergeben (diesbezüglich wird mindestens
alle sechs Monate eine Systemwartung empfohlen), oder durch den Einsatz
nicht originaler Ersatzteile; Fehler, die von chemischen Mitteln und/oder
Witterungserscheinungen verursacht werden.
Die Garantie umfasst keine Kosten für Verbrauchsmaterialien und der Firma
COMUNELLO ist in jedem Fall die Bezahlung für den Eingriff beim Kunden
zu leisten, wenn sich dieser wegen nicht rechtsgültiger Garantie als zwecklos
erweist, oder wenn der Kunde das COMUNELLO-Produkt in nachlässiger,
unvorsichtiger oder ungeschickter Weise verwendet hat, d.h. wenn eine
korrekte Benutzung des Produktes die Installation hätte vermeiden können.
e) Ausführungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist zur Erhebung
des Anspruchs auf die Konventionalgarantie eine Kopie des Kaufdokuments
(Steuerrechnung) bei COMUNELLO vorzulegen. Der Kunde muss der
Firma COMUNELLO den Fehler innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen
nach seiner Feststellung melden. Der Garantieanspruch ist innerhalb der
Verjährungsfrist von 6 (sechs) Monaten ab seiner Feststellung zu erheben.
Die Produktbestandteile, für die eine Aktivierung der Konventionalgarantie
gefordert wird, sind vom Kunden an folgende Adresse zu senden: FRATELLI
COMUNELLO SPA, Via Cassola 64, 36027 Rosà (Vicenza) Italien.
f) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung für indirekte Schäden,
Gewinneinbußen, sowie Produktionsverluste und kann in jedem Fall als Entschädigung
keine höheren Beträge verlangen als den Wert der gelieferten Komponenten oder
Produkte. Der Kunde übernimmt, auch bei Deckung durch die Konventionalgarantie,
alle Kosten für den Transport der zu reparierenden oder reparierten Produkte.
g) Kein vom technischen Personal der Firma COMUNELLO betriebsextern
ausgeführte Eingriff wird von der Konventionalgarantie gedeckt.
h) Änderungen an den hier beschriebenen spezifischen Bedingungen
der Konventionalgarantie können von den Vertragspartnern in ihren
Handelsverträgen definiert werden.
i) Im Falle von Rechtsstreiten irgendwelcher Art ist das italienische Recht
anzuwenden und der Gerichtsstand ist Vicenza.

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