Energieeffizienz pro Gasbrenner
(EE gas burner)
Energieeffizienz des Gaskochfelds
(EE gas hob)
EN 30-2-1: Haushalt-Kochgeräte für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-1: Rationelle Energienutzung -
Allgemeines
ENERGIE SPAREN
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Achten Sie vor dem Gebrauch darauf, dass die Brenner und Topfträger richtig zusammengebaut sind.
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Verwenden Sie nur Kochgeschirr mit einem Durchmesser, der der Größe der Brenner entspricht.
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Stellen Sie den Topf mittig auf den Brenner.
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Wenn Sie Wasser erwärmen, verwenden Sie nur die benötigte Menge.
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Decken Sie Kochgeschirr, wenn möglich, mit einem Deckel ab.
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Drehen Sie, sobald die Flüssigkeit zu kochen beginnt, die Flamme so weit zurück, dass die Flüssigkeit
nur leicht köchelt.
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Verwenden Sie nach Möglichkeit einen Dampfkochtopf. Beachten Sie seine Bedienungsanleitung.
INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer
durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das
Gerät kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe
zu deren Rücknahmepflichten unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des
zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
Hinten links - Normalbrenner
Hinten rechts – Normalbrenner
Vorne links - Starkbrenner
Vorne rechts – Hilfsbrenner
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit
diesem Symbol gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
auch elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet,
bei Abgabe eines neuen Geräts ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
57.5%
57.5%
58.0%
nicht zutreffend
57.7%
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