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Beurer GS 10 black Mode D'emploi page 5

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Konformitätsbewertungszeichen für Groß-
britannien
Die Produkte entsprechen nachweislich
den Anforderungen der Technischen Re-
gelwerke der EAWU
• Belastbarkeit beträgt max. 180 kg (396 lb / 28 st),
Einteilung 100 g (0,2 lb / 1 lb).
• Reinigung: Sie können die Waage mit einem ange-
feuchteten Tuch reinigen, auf das Sie bei Bedarf
etwas Spülmittel auftragen können. Tauchen Sie die
Waage niemals in Wasser. Spülen Sie sie auch nie-
mals unter fließendem Wasser ab.
• Schützen Sie die Waage vor Stößen, Feuchtigkeit,
Staub, Chemikalien, starken Temperaturschwan-
kungen, elektromagnetischen Feldern und zu nahen
Wärmequellen.
• Steigen Sie nie einseitig auf den äußersten Rand der
Waage: Kippgefahr!
WARNUNG
• Halten Sie Kinder vom Verpackungsmaterial fern!
• Nicht für den gewerblichen Einsatz vorgesehen.
• Sollten Sie noch Fragen zur Anwendung unserer
Geräte haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren
Händler oder an den Kundenservice.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder
autorisierten Händlern durchgeführt werden.
Hinweise zum Umgang mit Batterien
• Wenn Flüssigkeit aus einer Batteriezelle mit Haut oder
Augen in Kontakt kommt, die betroffene Stelle mit
Wasser auswaschen und ärztliche Hilfe aufsuchen.
Verschluckungsgefahr! Kleinkinder könnten
Batterien verschlucken und daran ersticken. Daher
Batterien für Kleinkinder unerreichbar aufbewahren!
• Auf Polaritätskennzeichen Plus (+) und Minus (-)
achten.
• Wenn eine Batterie ausgelaufen ist, Schutzhand-
schuhe anziehen und das Batteriefach mit einem
trockenen Tuch reinigen.
• Schützen Sie Batterien vor übermäßiger Wärme.
Explosionsgefahr! Keine Batterien ins Feuer
werfen.
• Batterien dürfen nicht geladen oder kurzgeschlos-
sen werden.
• Bei längerer Nichtbenutzung des Geräts die Batte-
rien aus dem Batteriefach nehmen.
• Verwenden Sie nur denselben oder einen gleich-
werti gen Batterietyp.
• Immer alle Batterien gleichzeitig auswechseln.
• Keine Akkus verwenden!
• Keine Batterien zerlegen, öffnen oder zerkleinern.
• Die verbrauchten, vollkommen entladenen Batterien
müssen Sie über speziell gekennzeichnete Sammel-
behälter, Sondermüllannahmestellen oder über den
Elektrohändler entsorgen. Sie sind gesetzlich dazu
verpflichtet, die Batterien zu entsorgen.
• Diese Zeichen finden Sie auf schad-
stoffhaltigen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
• Im Interesse des Umweltschutzes darf
das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht
mit dem Hausmüll entfernt werden. Die Ent-
sorgung kann über entsprechende Sammel-
stellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie das
Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik-Altgeräte
EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electro-
nic Equipment). Bei Rückfragen wenden Sie sich an
die für die Entsorgung zuständige kommunale
Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung
und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglich-
keiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße
Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rück-
gabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraus-
setzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikge-
räte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rück-
nahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüber-
träger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bild-
schirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rück-
nahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u.
Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rück-
nahme müssen Versandhändler Rückgabemöglich-
keiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbrau-
cher bereitstellen.
• Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektro-
nikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des End-
nutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in kei-
ner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelba-
rer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lam-
pen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnommen
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