5.
ARBEITEN BEI DER INBETRIEBNAHME
Außerbetriebnahme für längere Zeit
Im Falle eines längeren Stillstands führen Sie alle Schritte der täglichen Außerbetriebnahme durch und schüt-
zen die am stärksten der Oxidation ausgesetzten Bauteile wie im Folgenden beschrieben:
1.
Zur Reinigung der Teile lauwarmes Wasser mit etwas Seife verwenden;
2.
Teile sorgfältig abspülen. Zum Reinigen keinen direkten Wasserstrahl auf das Gerät richten und keineDamp-
freiniger verwenden;
3.
Alle Oberflächen sorgfältig mit nicht scheuerndem Material abtrocknen;
4.
Alle Edelstahloberflächen mit einem nicht scheuernden Tuch abwischen, das mit lebensmittelechtem Vase-
lineöl benetzt ist, um einen Schutzfilm auf der Oberfläche zu erzeugen.n.
Bei Geräten mit Türen und Gummidichtungen die Tür leicht geöffnet lassen, so dass sie auslüften kann, und
zum Schutz die Oberflächen der Gummidichtung mit Talkum einstreichen.
Geräte und Räume regelmäßig lüften.
Um sicherzustellen, dass sich das Gerät in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, ist
mindestens einmal jährlich eine Wartung durch einen vom Kundendienst zugelassenen Techniker
durchführen zu lassen.
6.
UMRÜSTUNG DER GASART
6.1 PRÜFUNG DES DYNAMISCHEN EINGANGSDRUCKS
Prüfen Sie den Druck gemäß der in Abschnitt 5.3 beschriebenen Vorgehensweise
PRÜFUNG DES DRUCKS AN DER DÜSE
Wenn der gemessene Druck um 20 % niedriger ist als der Eingangsdruck, die Installation unterbre-
chen und den autorisierten Kundendienst kontaktieren.
Wenn der gemessene Druck höher ist als der Eingangsdruck, die Installation unterbrechen und den
autorisierten Kundendienst kontaktieren.
6.2 AUSTAUSCH DER BRENNERDÜSE
•
Den dem Gerät vorgeschalteten Absperr-
hahn schließen.
•
Die Einspritzdüse abschrauben (Abb. 1)
•
Die Einspritzdüse durch eine Düse austau-
schen, die der gemäß der Referenztabelle
ausgewählten Gasart entspricht.
•
Die neue Einspritzdüse festschrauben.
Mit entsprechenden Geräten sicher-
stellen, dass keine Gasleckagen vor-
handen sind.
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS UND JEDE VERVIELFÄLTIGUNG, AUCH WENN NUR TEILWEISE, IST UNTERSAGT.
Fig. 1
Abb. 1
Fig.1
MOD.650
- 19 -
Fig. 2
Fig. 1
Fig. 2
Fig. 1
Fig. 3
Abb. 1
MOD.600
fig. 3
fig. 1
fig. 2
fig. 4