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INFORMATIONEN FÜR DIE BENUTZER
Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Gerät ist für gewerbliche Zwecke bestimmt. Der Einsatz des in diesem Dokument beschriebenen Geräts
wird als „bestimmungsgemäße Nutzung" angesehen, wenn es zum Garen oder Regenerieren von Lebensmitteln
verwendet wird; jede andere Verwendung wird als „unsachgemäße Verwendung" und daher als gefährlich ange-
sehen. Das Gerät muss gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen verwendet werden, und innerhalb der
in den jeweiligen Absätzen festgesetzten Kapazitätsgrenzen.
Die Geräte sind für den gewerblichen Einsatz (z. B. in Küchen von Restaurants, Mensen, Krankenhäusern etc.)
und in Unternehmen (z. B. Bäckereien, Metzgereien etc.) ausgelegt, jedoch nicht für eine unterbrechungsfreie
Massenproduktion von Lebensmitteln
Nur vom Hersteller geliefertes Originalzubehör und Originalersatzteile verwenden, um die Konformität
mit den Rechtsvorschriften zu bewahren.
Zulässige Betriebs- und Umweltbedingungen
Das Gerät wurde ausschließlich für den Betrieb im Innenraum innerhalb der vorgeschriebenen technischen Gren-
zen und Kapazitätsgrenzen konzipiert. Um einen optimalen Betrieb und sichere Arbeitsbedingungen zu gewähr-
leisten, müssen die folgenden Anweisungen beachtet werden. Das Gerät muss an einem geeigneten Ort installiert
werden, an dem sowohl der normale Betrieb als auch die routinemäßigen und außerordentlichen Wartungsar-
beiten erfolgen können. Der Arbeitsplatz für etwaige Wartungseingriffe muss so eingerichtet werden, dass die
Sicherheit des Bedieners nicht gefährdet wird.
Die Räumlichkeiten müssen außerdem folgende Anforderungen für die Installation erfüllen:
•
Maximale relative Luftfeuchtigkeit: 80%;
•
Mindesttemperatur für Kühlwasser > + 10 °C;
•
Der Fußboden muss rutschfest sein und das Gerät muss vollkommen eben aufgestellt werden;
•
Die Räumlichkeiten müssen mit einer Lüftungsanlage und Beleuchtung gemäß der im Land des Betreibers
geltenden Vorschriften ausgestattet sein;
•
Die Räumlichkeiten müssen einen Abwasseranschluss sowie Schalter und Absperrhähne besitzen, die bei
Bedarf jede Form der Energiezufuhr zum Gerät unterbrechen;
•
Die das Gerät umgebenden Wände/Oberflächen müssen feuerfest und/oder vor möglichen Wärmequellen
isoliert sein.
Abnahmeprüfung und Garantie
Abnahme: Das Gerät wurde vom Hersteller während der verschiedenen Montageschritte in der Pro-
duktionsstätte eingehend geprüft. Alle Prüfzertifikate werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Garantie: Die Garantie ist 12 Monate ab dem Rechnungsdatum des Geräts gültig, diese Dauer kann
nicht verlängert werden. Diese umfasst die defekten Teile, Transport und Austausch gehen zu Lasten des
Käufers. Elektrische Teile, Zubehör und andere abnehmbare Gegenstände sind von der Garantie ausgenom-
men. Die Arbeitskosten, die sich aus dem Einsatz der vom Hersteller autorisierten Fachkräfte beim Kunden zur
Beseitigung von Mängeln im Rahmen der Garantie ergeben, gehen zu Lasten des Händlers.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Utensilien und Verbrauchsmaterialien, die vom Hersteller zusam-
men mit den Geräten geliefert wurden. Für Schäden durch regelmäßige Wartung oder unsachgemäße In-
stallation kann keine Garantie gewährt werden. Die Garantie gilt nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer.
Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für das Gerät in seiner ursprünglichen Konfiguration und nur für
die ersetzten Originalersatzteile. Der Hersteller schließt jegliche Haftung aus, wenn das Gerät unsachgemäß
verwendet wird, sowie für Schäden aufgrund von Tätigkeiten, die nicht in dieser Anleitung vorgesehen oder
nicht zuvor vom Hersteller genehmigt wurden.
Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
• Durch den Transport „ab Werk" (EXW) und/oder das Handling hervorgerufene Schäden. Sollte dies der Fall
sein, muss der Kunde den Händler und den Spediteur informieren (z.B. per E-Mail und/oder Internetseite) und
den Vorfall auf den Transportunterlagen vermerken. Das zur Installation des Geräts autorisierte Fachpersonal
beurteilt auf Grundlage des Schadens, ob eine Installation erfolgen kann. Die Garantie erlischt ebenfalls bei
Vorliegen von: • Schäden aufgrund fehlerhafter Installation.
• Schäden durch verschlissene Teile aufgrund unsachgemäßer Nutzung.
• Schäden aufgrund des Einsatzes von nicht originalen Ersatzteilen.
• Schäden aufgrund fehlerhafter Wartung und/oder Schäden aufgrund fehlender Wartungsarbeiten.
• Schäden infolge der Nichtbefolgung von Verfahren, die im vorliegenden Dokument beschrieben sind.
Genehmigung
Mit Genehmigung ist die Erlaubnis für einen essentiellen Eingriff am Gerät gemeint.
Die Genehmigung wird von demjenigen erteilt, der für das Gerät verantwortlich ist (Hersteller, Käufer, Unterzeich-
ner, Fachhändler und/oder Inhaber der Betriebsräume).
DIE VORLIEGENDE BETRIEBSANLEITUNG IST EIGENTUM DES HERSTELLERS UND JEDE VERVIELFÄLTIGUNG, AUCH WENN NUR TEILWEISE, IST UNTERSAGT.
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