Table Des Matières - Pfeifer PSH TSS Traduction De La Notice D'utilisation Originale

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  • FRANÇAIS, page 24
Inhaltsverzeichnis
1. Zeichenerklärung .............................................. 3
2. Bestimmungsgemäße Verwendung ................... 3
sowie Vorschriften ............................................ 3
4. Sicherheitshinweise .......................................... 3
5. Funktionsbeschreibung ..................................... 4
Technische Daten .............................................. 4
6.1. Kennzeichnung/Typenschild ........................ 4
6.1.1. Wirbel PSH TSS .............................. 5
6.1.2. Wirbel PSH Tiefbau .......................... 6
Sonderform ..................................... 6
6.2. Einsatzbedingungen ................................... 7
6.3. Schmierstoffempfehlung ............................ 7
7. Transport........................................................... 7
8.1. Sicherung Wirbel PSH TSS ......................... 8
8.2. Sicherung Wirbel PSH Tiefbau .................... 8
9. Tägliche Prüfungen ........................................... 9
11. Lagerung ........................................................... 9
12. Entsorgung ........................................................ 9
13. EG Konformitätserklärung ................................. 10
Wirbel 09/2021 / Änderungen vorbehalten!
2
Vorwort
• Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam
lesen.
• Sicherheitshinweise beachten!
• Die Betriebsanleitung sollte immer beim Produkt
aufbewahrt werden!
• Nur anhand der Betriebsanleitung unterwiesene
Personen dürfen mit dem PFEIFER Wirbel PSH TSS/
Tiefbau arbeiten.
• Der Anwender muss in Übereinstimmung mit der
Betriebsanleitung arbeiten.
Begriffe
Befähigte Person
Die zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die
durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und
ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen
Kenntnisse zur Prüfung des Wirbels verfügt.
Des Weiteren ist eine zur Prüfung befähigte Person mit
den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,
Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten
Regeln der Technik vertraut. Die Tätigkeit als zur Prü­
fung befähigte Person setzt eine schriftliche Beauftra­
gung durch den Arbeitgeber voraus. Ebenso muss die
zur Prüfung befähigte Person anhand dieser Betriebs­
anleitung unterwiesen sein, sie muss sie gelesen und
verstanden haben. Die erforderliche besondere Qualifi­
kation muss durch die erfolgreiche Teilnahme an inner­
betrieblichen oder externen Fort­ oder Weiterbildungen
erfolgen.
Fachkundige Person
Fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnis­
se verfügt und wer aufgrund seiner fachlichen Ausbil­
dung, Berufserfahrung oder durch eine zeitnah ausgeübte
entsprechende berufliche Tätigkeit, ausreichende Kennt­
nisse besitzt. Des Weiteren ist eine fachkundige Person
soweit mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutz­
vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein
anerkannten Regeln der Technik vertraut, dass sie eine
sichere Nutzung von Wirbeln beurteilen kann.
Ebenso muss die fachkundige Person anhand dieser
Betriebsanleitung unterwiesen sein, sie muss sie ge­
lesen und verstanden haben. Für eine Tätigkeit als
fachkundige Person wird eine schriftliche Beauftragung
durch den Arbeitgeber vorausgesetzt. Die Fachkenntnis­
se sind durch die erfolgreiche Teilnahme an regel­
mäßigen Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.

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