Allgemeine Warnhinweise - Tractel Group Corso Instructions D'emploi Et D'entretien

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INHALT

Allgemeine Warnhinweise

I - Wichtige Betriebsvorschriften
II - Garantie
III - Allgemeine Vorschriften
IV - Technische Angaben und Daten
1.
Vor der Installation und Benutzung dieses Gerätes müssen
Sie zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und einer
optimalen Effizienz der Ausrüstung unbedingt die
vorliegende Anleitung zur Kenntnis nehmen und die darin
enthaltenen Vorschriften einhalten. Ein Exemplar dieser
Anleitung muß allen Benutzern zur Verfügung gestellt
werden. Auf Anfrage sind zusätzliche Exemplare erhältlich.
2.
Benutzen Sie das Gerät nicht, wenn eines der am Ende dieser
Anleitung aufgeführten am Gerät befestigen Schilder oder
deren Beschriftung fehlt oder nicht lesbar ist. Auf Anfrage
sind identische Schilder erhältlich, die vor dem weiteren
Betrieb des Gerätes angebracht werden müssen.
3.
Stellen Sie sicher, daß alle Personen, die Sie mit der
Benutzung
des
Gerätes
Handhabung vertraut und in der Lage sind, die für den
geplanten
Einsatz
geltenden
einzuhalten. Die vorliegende Anleitung muß ihnen zur
Verfügung gestellt werden.
4.
Die Handhabung des Gerätes muß in Übereinstimmung mit
den für die Installation, Benutzung, Wartung und Prüfung
von Materialhebezeugen geltenden Vorschriften und
Sicherheitsnormen erfolgen.
5.
Bei gewerblicher Nutzung muß das Gerät einer Person
anvertraut werden, die die geltenden Vorschriften kennt und
über die notwendige Autorität verfügt, um deren Einhaltung
sicherzustellen, wenn sie das Gerät nicht selbst benutzt.
6.
Jeder, der das Gerät zum ersten Mal benutzt, muß vor dem
Anlegen der Last risikofrei bei einer geringen Hubhöhe
sicherstellen, daß er die sichere und effiziente Handhabung
völlig verstanden hat.
7.
Die Anbringung und Inbetriebnahme des Gerätes muß unter
Bedingungen erfolgen, die die Sicherheit des Installateurs
gemäß den für seine Kategorie geltenden Vorschriften
garantieren.
8.
Vor jeder Benutzung des Gerätes müssen Sie sicherstellen,
daß das Gerät sowie die damit verwendeten Zubehörteile
sichtbar in einwandfreiem Zustand sind.
9.
Die GREIFZUG GmbH lehnt jede Haftung für die Benutzung
des Gerätes in einer nicht in dieser Anleitung beschriebenen
Montagekonfiguration ab.
10. Das Gerät muß senkrecht an einem Befestigungspunkt und
an einer Struktur aufgehängt werden, deren Tragfähigkeit
den in dieser Anleitung gemachten Angaben entspricht.
Beim Einsatz mehrerer Geräte hängt die notwendige
Tragfähigkeit der Struktur von der Anzahl der Geräte und
deren Tragfähigkeit ab.
11. Die Lastkette ist fester Bestandteil des Gerätes und darf
außerhalb der Kontrolle von GREIFZUG weder demontiert,
noch repariert oder geändert werden. Jede Demontage oder
Änderung der Lastkette außerhalb der Kontrolle von
GREIFZUG befreit die GREIFZUG GmbH von ihrer Haftung für
die Folgen dieser Maßnahme.
12. Der einwandfreie Zustand der Kette ist eine Grundvo-
raussetzung für die Arbeits- und Funktionssicherheit des
Gerätes. Die Prüfung des einwandfreien Kettenzustands muß
bei jeder Inbetriebnahme gemäß dem Kapitel «Kette» erfolgen.
Jedes Gerät, dessen Kette Anzeichen von Beschädigung
aufweist, muß außer Betrieb genommen und zur Prüfung und
Reparatur an die GREIFZUG GmbH geschickt werden.
ALLGEMEINE WARNHINWEISE
beauftragen,
mit
dessen
Sicherheitsvorschriften
V - Wartungs- und Kontrollmaßnahmen
VI - Funktionsstörungen
VII - Sicherheitsprüfungen und -bestimmungen
VIII - Wartungs- und Schmiertabelle
13. Jede Änderung des Gerätes außerhalb der Kontrolle von
GREIFZUG und jedes Entfernen eines Bauteils befreien die
GREIFZUG GmbH von ihrer Haftung.
14. Dieses handbetriebene Gerät darf nie motorisch angetrieben
werden.
15. Der Benutzer muß während des Betriebs sicherstellen, daß
die Kette ständig von der Last gespannt wird und
insbesondere,
daß
vorübergehend von einem Hindernis blockiert wird, wobei
die Gefahr besteht, daß die Kette beim Lösen der Last vom
Hindernis bricht.
16. Es ist verboten, das Gerät zum Heben oder Transportieren
von Personen zu verwenden.
17. Jede nicht in dieser Anleitung beschriebene Demontage des
Gerätes bzw. jede Reparatur außerhalb der Kontrolle von
GREIFZUG befreit die GREIFZUG GmbH von ihrer Haftung,
insbesondere beim Ersatz von Originalteilen durch Teile
anderer Herkunft.
18. Das Gerät darf nie für andere als die in dieser Anleitung
beschriebenen Arbeiten verwendet werden. Es darf nie für
Lasten benutzt werden, die die auf dem Gerät angegebene
Tragfähigkeit
übersteigen.
explosionsgefährdeter Umgebung eingesetzt werden.
19. Der Aufenthalt bzw. die Bewegung unter der Last sind
verboten. Der Bereich unter der Last muß gekennzeichnet
und abgesperrt werden.
20. Wenn eine Last von mehreren Geräten gehoben werden muß,
muß die Installation der Geräte nach einer zuvor von einem
Sachkundigen
durchgeführten
durchgeführt werden, insbesondere um eine gleichmäßige
Lastverteilung
unter
gewährleisten. Die GREIFZUG GmbH lehnt bei Benutzung
des GREIFZUG-Gerätes in Verbindung mit Hebezeugen
anderer Herkunft jede Haftung ab.
21. Die ständige Prüfung des einwandfreien Gerätezustands und
die ordnungsgemäße Wartung sind zur Gewährleistung der
Betriebssicherheit unbedingt erforderlich. Das Gerät muß
regelmäßig von einem von der GREIFZUG GmbH
zugelassenen Sachkundigen gemäß dieser Anleitung geprüft
werden.
22. Wenn das Gerät nicht benutzt wird, muß es von unbefugten
Personen ferngehalten werden.
23. Bei einer endgültigen Außerbetriebnahme muß das Gerät so
ausgemustert werden, daß seine Benutzung unmöglich ist.
Die Umweltschutzvorschriften beachten.
WICHTIG: Bei gewerblicher Nutzung, insbesondere wenn Sie das
Gerät einer angestellten oder gleichgestellten Person anvertrauen
müssen, müssen Sie die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen
hinsichtlich Montage, Wartung und Benutzung der Ausrüstung
einhalten. Dies gilt vor allem in Bezug auf die vorgeschriebenen
Prüfungen: Prüfung bei der ersten Inbetriebnahme durch den
Benutzer, regelmäßige Prüfungen und Prüfungen nach
Demontage oder Reparatur.
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