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Betrieb ohne Nivellierüberwachung
Kreuzlinienbetrieb (siehe Bild
Die Taste Messmodus „mode" 1 erneut oder direkt nach dem
Einschalten dreimal betätigen. Die Nivellierüberwachung ist jetzt
ausgeschaltet. In diesem Modus kann das Gerät frei in der Hand
gehalten oder auf einem Stativ geneigt werden. Der Laser erzeugt
zwei gekreuzte Linien, die frei ausgerichtet werden können und deshalb
nicht mehr zwingend senkrecht zueinander verlaufen.
Erneutes Betätigen der Taste Messmodus „mode" 1 bringt das Gerät
wieder in den Betrieb mit Nivellierüberwachung.
Arbeitshinweise
Arbeiten mit Stativ (siehe Bild
Ein Stativ bietet eine stabile, höheneinstellbare Messunterlage. Das Gerät
mit dem Gewinde 4 an der Gehäuseunterseite auf ein handelsübliches
Stativ mit 1/4"-Gewinde (Fotostativ-Gewinde) aufschrauben.
Laser-Sichtbrille (Zubehör)
Die Laser-Sichtbrille filtert das Umgebungslicht aus. Dadurch erscheint
das rote Licht des Lasers für das Auge heller.
Die Laser-Sichtbrille (Zubehör) ist keine Schutzbrille gegen Laserstrah-
s
lung. Nicht als Schutzbrille gegen Sonnenstrahlung und nicht im Stra-
ßenverkehr verwenden.
Wartung und Reinigung
Vor jedem Gebrauch das Gerät überprüfen. Bei sichtbaren
Beschädigungen oder losen Teilen im Inneren des Gerätes ist eine
sichere Funktion nicht mehr gewährleistet.
Gerät stets sauber und trocken halten.
Verschmutzungen mit feuchtem, weichem Tuch abwischen. Keine schar-
fen Reinigungs- oder Lösemittel verwenden.
Den Laserausgang 3 regelmäßig mit Hilfe von Wattestäbchen reinigen
und Fusseln entfernen.
Sollte das Gerät trotz sorgfältiger Herstell- und Prüfverfahren einmal aus-
fallen, ist die Reparatur von einer autorisierten Kundendienststelle für
Bosch-Elektrowerkzeuge ausführen zu lassen.
Bei allen Rückfragen und Ersatzteilbestellungen bitte unbedingt die 10-
stellige Sachnummer laut Typenschild des Gerätes angeben.
Im Reparaturfall das Gerät in der Schutztasche 8 einsenden.
Entsorgung
Messwerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerech-
ten Wiederverwertung zugeführt werden.
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Messwerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in
nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Messwerkzeuge getrennt gesammelt und einer umweltge-
rechten Wiederverwertung zugeführt werden.
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Deutsch–4