4. Verpackung, Transport und Lagerung
4.1. Anlieferung
Nach Eingang ist die Sendung sofort auf Schäden und
Vollständigkeit zu überprüfen. Bei eventuellen Mängeln
muss noch am Eingangstag das Transportunternehmen
bzw. der Hersteller verständigt werden, da sonst keine
Ansprüche mehr geltend gemacht werden können. Even-
tuelle Schäden müssen auf dem Liefer- oder Frachtschein
vermerkt werden.
4.2. Transport
Zum Transportieren sind nur die dafür vorgesehenen und
zugelassenen Anschlagmittel, Transportmittel und Hebe-
zeuge zu verwenden. Diese müssen ausreichende Tragfä-
higkeit und Tragkraft besitzen, damit das Produkt gefahr-
los transportiert werden kann. Bei Einsatz von Ketten sind
diese gegen Verrutschen zu sichern. Das Personal muss
für diese Arbeiten qualifiziert sein und muss während der
Arbeiten alle national gültigen Sicherheitsvorschriften ein-
halten. Die Produkte werden vom Hersteller bzw. vom
Zulieferer in einer geeigneten Verpackung geliefert. Diese
schließt normalerweise eine Beschädigung bei Transport
und Lagerung aus. Bei häufigem Standortwechsel sollten
Sie die Verpackung zur Wiederverwendung gut aufbewah-
ren.
4.3. Lagerung
Neu gelieferte Produkte sind so aufbereitet, dass diese
1 Jahr gelagert werden können. Bei Zwischenlagerungen
ist das Produkt vor dem Einlagern gründlich zu reinigen!
Folgendes ist für die Einlagerung zu beachten:
•
Produkt sicher auf einem festen Untergrund stel-
len und gegen Umfallen sichern. Hierbei werden
Tauchmotorrührwerke horizontal, Tauchmotorpum-
pen horizontal oder vertikal gelagert.
Gefahr durch umstürzen!
Das Produkt nie ungesichert abstellen. Beim Umfal-
len des Produktes besteht Verletzungsgefahr!
•
Muss die Maschine gelagert werden, so sollte der
Lagerplatz frei von Schwingungen und Erschütterun-
gen sein, da sonst die Wälzlager beschädigt werden
können.
•
Es ist außerdem darauf zu achten, dass das Gerät in
trockenen Räumen, in denen keine starken Tempera-
turschwankungen auftreten, gelagert wird.
•
Es ist bei der Lagerung und im Umgang mit der Ma-
schine darauf zu achten, dass die Korrosionsschutz-
beschichtung nicht beschädigt wird.
•
Die Maschine darf nicht in Räumen gelagert werden,
in denen Schweißarbeiten durchgeführt werden, da
die entstehenden Gase bzw. Strahlungen die Elasto-
merteile und Beschichtungen angreifen können.
•
Bei Produkten mit Saug- und/oder Druckanschluss
sind diese fest zu verschließen, um Verunreinigungen
zu verhindern.
•
Alle Stromzuführungsleitungen sind gegen Abkni-
cken, Beschädigungen und Feuchtigkeitseintritt zu
schützen.
Gefahr durch elektrischen Strom!
Durch beschädigte Stromzuführungsleitungen droht
Lebensgefahr! Defekte Leitungen müssen sofort vom
qualifizierten Elektrofachmann ausgetauscht wer-
den.
Vorsicht vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das Kabel
wird das Kabel beschädigt und unbrauchbar. Daher
das Kabelende nie in das Fördermedium oder eine
andere Flüssigkeit eintauchen
•
Das Produkt muss vor direkter Sonneneinstrahlung,
Hitze, Staub und Frost geschützt werden. Hitze oder
Frost kann zu erheblichen Schäden an Propellern,
Laufrädern und Beschichtungen führen!
•
Die Laufräder bzw. Propeller müssen in regelmäßi-
gen Abständen gedreht werden. Dadurch wird ein
Festsetzen der Lager verhindert und der Schmierfilm
der Gleitringdichtung erneuert. Bei Produkten mit Ge-
triebeausführung wird durch das Drehen ein Festset-
zen der Getrieberitzel verhindert und der Schmierfilm
an den Getrieberitzeln erneuert.
Warnung vor scharfen Kanten!
An Laufrädern und Propellern können sich scharfe
Kanten bilden. Es besteht Verletzungsgefahr! Tragen
Sie zum Schutz geeignete Handschuhe.
•
Nach einer längeren Lagerung ist das Produkt vor In-
betriebnahme von Verunreinigungen wie z.B. Staub
und Ölablagerungen zu reinigen. Laufräder und Pro-
peller sind auf Leichtgängigkeit, Gehäusebeschich-
tungen sind auf Beschädigungen zu prüfen.
•
Wird die Maschine länger als ein Jahr gelagert, so ist
das Motoröl und ggf. das Getriebeöl auszuwechseln.
Dies gilt auch, wenn das Gerät vorher nie in Betrieb
war (Natürliche Alterung von Mineralölschmierstof-
fen).
Vor Inbetriebnahme sind die Füllstände (Öl, ggf.
Kühlflüssigkeit, usw.) der einzelnen Produkte zu über-
prüfen und ggf. nachzufüllen.Angaben über die Fül-
lung entnehmen Sie dem Maschinendatenblatt!
Beschädigte Beschichtungen müssen sofort nachge-
bessert werden. Nur eine intakte Beschichtung erfüllt
ihren sinngemäßen Zweck!
Wenn Sie diese Regeln beachten, kann Ihr Produkt über
einen längeren Zeitraum eingelagert werden. Beachten
Sie aber, dass die Elastomerteile und die Beschichtungen
einer natürlichen Versprödung unterliegen. Wir empfeh-
len bei einer Einlagerung von mehr als 6 Monaten diese
zu überprüfen und ggf. auszutauschen. Halten Sie hierfür
bitte Rücksprache mit dem Hersteller.
4.4. Rücklieferung
Produkte, die ins Werk zurück geliefert werden, müssen
sauber und korrekt verpackt sein. Sauber heißt, dass das
Produkt von Verunreinigungen gesäubert und bei Verwen-
dung in gesundheitsgefährdenden Medien dekontami-
niert wurde. Die Verpackung muss das Produkt vor Be-
schädigungen schützen. Halten Sie vor der Rücklieferung
bitte Rücksprache mit dem Hersteller.
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