Für jede Betriebsweise: Wenn der Torflügel in Öffnung an einem festen Hindernis (kleine Mauer, Wand, Pfeiler, usw.) mit einem Ab-
stand (siehe Abbildung auf der vorherigen Seite) anhält, der kleiner als 40 cm ist, so muss am Torflügel oder am festen Teil eine Sicher-
heitsleiste nach folgenden Kriterien angebracht werden:
1 - wenn es sich um ein Hindernis handelt, dass sich vorherrschend in der Höhe (also senkrecht) ausdehnt, so wird die Sicherheitsleiste
(in der ganzen Länge des oben genannten Hindernisses) in einer Höhe zwischen 40 und 60 cm ab Fußboden angebracht;
2 - wenn es sich um ein Hindernis handelt, dass sich vorherrschend in der Breite (also waagerecht) ausdehnt und eine Höhe unter 60
cm hat, so wird die Sicherheitsleiste 5 cm ab der oberen Kante des Hindernisses angebracht.
MERKMALE, EINSTELLUNGEN UND INSTALLATION DER SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
Photozellen :
•
Sie werden auf einer Höhe zwischen 40 und 60 cm ab Boden und in einem Höchstabstand von 10 cm ab Kante des geöffneten Tor-
flügels und ab Rand des geschlossenen Tors angebracht.
Sensible Sicherheitsleiste
•
Im einfachsten Fall muss es sich um gewöhnlich geschlossene NC-Kontakte handeln;
•
Die Elastizität bzw. Mindestverformung muss mindestens 1 cm größer sein als der Raum, den das Tor ab Ansprechen der Vorrichtung
zum Stillstand benötigt.
Drehmomentbegrenzer
•
Muss so eingestellt werden, dass der Torflügel bei Vorhandensein eines mechanischen Widerstands von 150 N (ca. 15 kg), an seiner
Kante gemessen, anhält, wobei die kinetische Energie des Torflügels nicht größer als 10 J sein darf.
ANLAGE DES TYPS ZIP (Abb. 13)
1
Getriebemotor ZIP
2
Elektroschloß
3
Anschläge
4
Steuerzentrale
5
Antenne und Blinkclicht
6
Photozellen
7
Schlüsselsschal-ter
8
Hauptschalter
GARANTIE: ALLGEMEINE BEDINGUGEN
Die Garantie der Firma TAU hat 24 Monate Gültigkeit ab Kaufdatum (das Datum muss durch eine Quittung oder Rechnung belegt sein).
Die Garantie schließt die Reparatur mit kostenlosem Ersatz (ab Werk der Firma TAU: Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten
des Kunden) jener Teile ein, die von TAU anerkannte Fabrikations- oder Materialfehler aufweisen.
Im Falle von Eingriffen am Standort des Kunden, auch in der Garantiezeit, hat der Kunde ein "feste Abrufgebühr" für die Reisekosten zum
Standort des Kunden und die Arbeitskraft zu zahlen.
Die Garantie wird in folgenden Fällen ungültig:
•
wenn der Defekt durch eine Installation verursacht ist, die nicht nach den in jeder Packung enthaltenen Herstelleranweisungen
erfolgte.
•
wenn für die Installation der Vorrichtung auch andere Teile als Original-TAU-Komponenten verwendet wurden.
•
wenn die Schäden durch Naturkatastrophen, Handhabungen, Spannungsüberlasten, unkorrekte Versorgung, unsachgemäße
Reparaturen, falsche Installation oder sonstiges, für das die Firma TAU keine Verantwortung hat, verursacht sind.
•
wenn die regelmäßigen Wartungsarbeiten nicht durch einen Fachtechniker nach den in jeder Packung enthaltenen Herstelleran-
weisungen ausgeführt worden sind.
•
Verschleiß den Komponenten.
Reparatur oder Ersatz von Teilen während der Garantiezeit führt zu keiner Verlängerung derselben.
Bei industrieller, beruflicher oder ähnlicher Nutzung hat diese Garantie eine Gültigkeit von 12 Monaten.
ANLAGE DES TYPS ZIP12 (Abb. 14)
1
Getriebemotor ZIP
2
Elektroschloß
3
Anschläge
4
Steuerzentrale
5
Antenne und Blinkclicht
6
Photozellen
7
Schlüsselsschal-ter
8
Hauptschalter
Die Höchstlänge zwischen Steuerung und Motor darf 10 – 12 m nicht
überschreiten.
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