Hinweise zur Auswahl des richtigen Schwenkarms für Ihren Monitor
Dieser Monitor ist für Bildschirmarbeitsplätze vorgesehen. Wenn nicht der zum Standardzubehör gehörige Schwenkarm verwendet wird, muss statt dessen ein
geeigneter anderer Schwenkarm installiert werden. Bei der Auswahl des Schwenkarms sind die nachstehenden Hinweise zu berücksichtigen:
Der Standfuß muß den nachfolgenden Anforderungen entsprechen:
a)Der Standfuß muß eine ausreichende mechanische Stabilität zur Aufnahme des Gewichtes vom Bildschirmgerät und des spezifi zierten Zubehörs besitzen. Das
Gewicht des Bildschirmgerätes und des Zubehörs sind in der zugehörenden Bedienungsanleitung angegeben.
b)Die Befestigung des Standfusses muß derart erfolgen, daß die oberste Zeile der Bildschirmanzeige nicht höher als die Augenhöhe eines Benutzers in sitzender
Position ist.
c) Im Fall eines stehenden Benutzers muß die Befestigung des Bildschirmgerätes derart erfolgen, daß die Höhe der Bildschirmmitte über dem Boden zwischen 135
– 150 cm beträgt.
d)Der Standfuß muß die Möglichkeit zur Neigung des Bildschirmgerätes besitzen (max. vorwärts: 5°, min. nach hinten ≥ 5°).
e)Der Standfuß muß die Möglichkeit zur Drehung des Bildschirmgerätes besitzen (max. ±180°). Der maximale Kraftaufwand dafür muß weniger als 100 N
betragen.
f) Der Standfuß muß in der Stellung verharren, in die er manuell bewegt wurde.
g)Der Glanzgrad des Standfusses muß weniger als 20 Glanzeinheiten betragen (seidenmatt).
h)Der Standfuß mit Bildschirmgerät muß bei einer Neigung von bis zu 10° aus der normalen aufrechten Position kippsicher sein.
Hinweis zur Ergonomie :
Dieser Monitor erfüllt die Anforderungen an die Ergonomie nach EK1-ITB2000 mit dem Videosignal, 3840 × 2160 (CG248-4K) / 4096 × 2160 (CG318-4K), Digital
Eingang und mindestens 30,0 Hz Bildwiederholfrequenz, non interlaced. Weiterhin wird aus ergonomischen Gründen empfohlen, die Grundfarbe Blau nicht auf
dunklem Untergrund zu verwenden (schlechte Erkennbarkeit, Augenbelastung bei zu geringem Zeichenkontrast.)
„Maschinenlärminformations-Verordnung 3. GPSGV:
Der höchste Schalldruckpegel beträgt 70 dB(A) oder weniger gemäss EN ISO 7779"
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Annexe