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Rückhaltegurte müssen vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges angelegt werden.
Nach einem Unfall müssen die Rückhaltegurte ausgewechselt werden.
Bei am Fahrersitz montierten Rückhaltegurten müssen nach einem Unfall zusätzlich der
Fahrersitz und die Fahrersitzbefestigung durch Fachpersonal überprüft werden.
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Schraubenverbindungen sollten regelmäßig auf festen Sitz überprüft werden. Ein Wa-
ckeln des Sitzes kann auf lose Schraubverbindungen oder sonstige Defekte hinweisen.
Bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten in den Funktionen des Sitzes (z.B. beim Federn
des Sitzes) umgehend eine Fachwerkstatt zur Behebung der Ursache aufsuchen.
Bei Nichtbeachtung besteht Gefahr für Ihre Gesundheit und erhöhte Unfallgefahr.
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Sitze mit eingebautem Schalter (zur Stillegung von Aggregaten beim Verlassen des Sit-
zes oder Fahrzeuges) dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Fahrzeugherstel-
lers eingebaut werden, und sind nur mit zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen im Fahr-
zeug zu betreiben.
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Vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges sind eventuell im Sitz vorhandene Schalter auf ihre
Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Bei Funktionsstörungen darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.
– ERHÖHTE UNFALLGEFAHR –
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Sitze mit eingebautem Schalter dürfen außer normaler Benutzung nicht mit Gegenstän-
den auf der Sitzfläche belastet werden, da sich das Fahrzeug sonst führerlos in Bewe-
gung setzen kann.
– ERHÖHTE UNFALLGEFAHR –
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Die Firma
zung und Reparatur keine Garantieleistungen für daraus folgende Schäden.
übernimmt bei unsachgemäßer Montage, Verwendung , Benut-
Sicherheitshinweise
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