2.3.3
Brandgefahr
Bei nicht sachgemäßer Verwendung des Gerätes besteht Brandgefahr durch
Entzündung des Inhaltes.
Beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise um Brandgefahr zu vermeiden:
► Verwenden Sie das Gerät niemals zum Aufbewahren oder Trocknen von
entflammbaren Materialien.
► Erhitzen Sie keinen Alkohol im unverdünnten Zustand.
► Das Gerät darf nicht in leerem Zustand betrieben werden.
► Zur Reduzierung der Brandgefahr im Ofeninnenraum:
► a) Beim Erhitzen von Speisen in Plastik- oder Papierbehältnissen muss das Gerät
wegen der bestehenden Entzündungsgefahr beaufsichtigt werden.
► b) Drahtverschlüsse von Papier- oder Plastikbeuteln sind vor dem Erhitzen zu
entfernen.
► c) Bei Rauchentwicklung ist das Gerät auszuschalten und der Netzstecker zu ziehen;
die Tür muss geschlossen bleiben um Flammen zu ersticken.
► d) Nichts im Ofeninnenraum aufbewahren. Wenn das Gerät nicht benutzt wird, darf es
nicht zum Aufbewahren von Papiergegenständen, Kochgerätschaften oder
Nahrungsmitteln verwendet werden.
► Bei allen Küchengeräten und Behältnissen sollte überprüft werden, ob sie zur
Verwendung in Mikrowellengeräten geeignet sind.
► Einweg-Behälter aus Kunststoff müssen die unter "Hinweise zum
Mikrowellenkochgeschirr" aufgeführten Eigenschaften aufweisen.
► Bei Rauchentwicklung ist das Gerät auszuschalten, der Netzstecker zu ziehen und die
Tür (zwecks Ersticken etwaiger Flammen) geschlossen zu halten.
► Das Mikrowellen Gerät ist ausschließlich für das Erhitzen von Speisen und Getränken
bestimmt. Das Trocknen von Speisen oder Kleidung und das Erhitzen von
Wärmekissen, Hausschuhen, Schwämmen, feuchten Tüchern oder ähnlichem birgt
das Risiko von Verletzungen, Entzündungen oder Feuer.
► Entfernen Sie grundsätzlich entstandene Fettrückstände im Gerät, da diese sich
ansonsten entzünden könnten.
2.3.4
Explosionsgefahr
Bei nicht sachgemäßer Verwendung des Gerätes besteht Explosionsgefahr durch
entstehenden Überdruck.
Beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise um die Explosionsgefahr zu vermeiden:
► Achtung: Flüssigkeiten und andere Nahrungsmittel dürfen nicht in verschlossen
Behältnissen erhitzt werden, da diese leicht explodieren können.
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