Bild 1: Ladespannung über Temperatur für Solar-Betrieb. Ladearten:
1)
Mit Laderegler (Zwei-Stufen-Regler): Laden gem. B (max. Ladespannung) für max. 2 h
pro Tag, dann Umschalten auf Dauerladen gem. Kurve C
2)
Standardladen (ohne Umschalten) – Kurve A
3)
Starkladung (Ausgleichsladen mit externem Generator): Laden gem. Kurve B für max. 5 h
pro Monat, dann Umschalten auf Kurve C.
Bei Systemspannungen ≥ 48 V alle 1 bis 3 Mo-
nate:
Methode 1: IUI
I-Phase = Bis zur Spannung gem. Bild 1 bei
20° C
U-Phase = Bis zum Umschalten bei einem
Strom 1,2 A/100 Ah zur zweiten
I-Phase
I-Phase = 1,2 A/100 Ah über 4 Stunden
Methode 2: IUI (Pulsen)
I-Phase = Bis zur Spannung gem. Bild 1 bei
20° C
U-Phase = Bis zum Umschalten bei einem
Strom 1,2 A/100 Ah zur zweiten
I-Phase (gepulst)
I-Phase = Laden mit 2 A/100 Ah über 4-6
Stunden mit Pulsen 15 min.
2 A/100Ah und 15 min. 0 A/100 Ah.
2.5 Überlagerte Wechselströme
Während des Wiederaufladens gemäß Bild 1
darf der Effektivwert des Wechselstromes zeit-
weise max. 10 A/100 Ah C
10
dem Wiederaufladen und dem Weiterladen
(Erhaltungsladen) darf der Effektivwert des
Wechselstromes 5 A/100 Ah C
schreiten.
2.6 Ladeströme
Der Ladestrom sollte 10A bis 35 A/100 Ah C
betragen (Richtwerte).
35 A/100 AH C
dürfen im Zyklenbetrieb nicht
10
überschritten werden.
2.7 Temperatur
Der empfohlene Betriebstemperaturbereich für
Bleibatterien beträgt 10° C bis 30° C. Der ideale
Betriebstemperaturbereich ist 20° C ± 5 K.
Höhere Temperaturen verkürzen die Brauchbar-
keitsdauer.
Die technischen Daten gelten für die Nenn-
temperatur 20° C. Niedrigere Temperaturen ver-
ringern die verfügbare Kapazität. Das Über-
schreiten der Grenztemperatur von 55° C ist
unzulässig. Dauernde Betriebstemperaturen
größer 45° C sind zu vermeiden.
2.8 Temperaturabhängige Ladespannung
Die temperaturabhängige Anpassung der Lade-
spannung muss entsprechend Bild 1 erfolgen.
Eine Anpassung der Ladespannung darf nicht
innerhalb eines Temperaturbereiches 15° C bis
35° C erfolgen.
2.9 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist verdünnte Schwefelsäure und
in Gel festgelegt.
3. Batteriepflege und Kontrolle
Die Batterie ist sauber und trocken zu halten, um
Kriechströme zu vermeiden. Die Reinigung der
Batterie sollte gemäß ZVEI-Merkblatt "Reinigung
von Batterien" durchgeführt werden. Kunststoff-
teile der Batterie, insbesondere Zellen-/Block-
gefäße, dürfen nur mit Wasser ohne Zusatz ger-
einigt werden.
Mindestens alle 6 Monate sind zu messen
und aufzuzeichnen
•
Batteriespannung
•
Spannung einiger Zellen/Blöcke während
betragen. Nach
Entladung
•
Oberflächentemperatur einiger Zellen/Blöcke
•
Batterieraumtemperatur
nicht über-
10
Ist bei der Entladung die Spannung einer oder
mehrerer Zellan/Blöcke um den in nachfolgender
Tabelle gezeigten Wert niedriger gegenüber der
10
mittleren Zellen- bzw. Blockspannung oder wei-
chen Oberflächentemperaturen verschiedener
Zellen/Blöcke um mehr als 5K ab, so ist eine
Ausgleichsladung gem. Punkt 2.4 durchzu-
führen.
Jährlich sind zu messen und aufzuzeichnen:
•
Batteriespannung
•
Spannung aller Zellen/Blöcke während Ent-
ladung
•
Oberflächentemperatur aller Zellen/Blöcke
•
Batterieraumtemperatur
Typ
2 V-Zellen
6 V-Blöcke
12 V-Blöcke
Jährliche Sichtkontrolle:
•
Schraubverbindungen
•
ungesicherte Schraubverbindungen sind auf
festen Sitz zu prüfen
•
Batterieaufstellung bzw. -unterbringung
•
Be- und Entlüftung
4. Prüfungen
Prüfungen müssen gemäß DIN EN 60896-21
durchgeführt werden.
Kapazitätstest
Um sicherzustellen, dass die Batterie vor einem
Kapazitätstest (z.B. Abnahmetest in der Anlage)
voll geladen ist, können folgende IU-Lade-
verfahren angewendet werden:
Möglichkeit 1: Ladespannung gem. Punkt 2.3, ≥
Möglichkeit 2: 2,40 V/Z, ≥ 16 h (max. 48 h),
Der verfügbare Ladestrom sollte 10 bis 35 A/
100 Ah C
5. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder der
Ladeeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Messdaten gemäß
Punkt 3 müssen dem Kundendienst zur Ver-
fügung gestellt werden und vereinfachen die
Fehlersuche und die Störungsbeseitigung. Ein
Servicevertrag, z.B. mit EXIDE-Technologies,
erleichtert das rechtzeitige Erkennen von
Fehlern.
6. Lagern und Außerbetriebnahme
Nachgeladen werden soll spätestens, wenn die
Ruhespannung auf folgende Richtwerte abge-
sunken ist: 2,115 V/Z bzw. 6,345 V (6V-Block),
12,69 V (12V-Block).
Werden Zellen/Blöcke für längere Zeit gelagert
bzw. außer Betrieb genommen, so sind diese
vollgeladen in einem trockenen frostfreien Raum,
vor direkter Sonnenbestrahlung geschützt,
unterzubringen. Um Schäden zu vermeiden,
können folgende Ladebehandlungen gewählt
werden:
1. Die maximale Lagerzeit beträgt 17 Monate
bei Temperaturen ≤ 20° C. Bei höheren
Temperaturen sind Ausgleichsladungen (z.B.
nach 8,5 Monaten bei 30° C) nach Punkt 2.4
erforderlich.
2. Erhaltungsladen nach Punkt 2.3.
7. Transport
Damit kein Elektrolyt austreten kann, müssen die
Zellen/Blockbatterien
werden. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müs-
sen die Pole vollständig isoliert sein.
Zellen/Blockbatterien, die in keiner Weise Schä-
den aufweisen, werden nach der Gefahrgutver-
ordnung Straße (ADR) bzw. Gefahrgutverordnung
Eisenbahn (RID) nicht als Gefahrgut befördert.
Sie müssen gegen Kurzschluss, Rutschen,
Umfallen oder Beschädigung gesichert sein.
Paletten dürfen nicht gestapelt werden. An den
Versandstücken dürfen sich von außen keine
gefährlichen Spuren von Säure befinden. Zellen/
Blockbatterien, deren Gefäße undicht bzw.
beschädigt sind, müssen als Gefahrgut der
Klasse 8, UN-Nr. 2794, verpackt und befördert
werden.
Um das Risiko irgendeines Ereignisses wie Feuer
etc. zu verhindern, müssen für Lufttransport
Batterien, die Teil irgendeines Gerätes sind, an
ihren Polen abgeklemmt und diese gegen
Kurzschluss geschützt werden.
Abweichung
-0,2 V
-0,35 V
-0,49 V
72 h.
gefolgt von Laden gem. Punkt
2.3, ≥ 8 h.
betragen.
10
aufrecht
transportiert
de
3