Wartung und Pflege
Um die korrekte Funktion des Produkts zu gewährleisten
und seine Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit zu
verlängern, empfiehlt Integra LifeSciences Folgendes:
Empfohlene Maßnahme
Rücksendung der
Vorrichtung an die
Reparaturabteilung von
Integra LifeSciences zur
eingehenden Inspektion
und Wartung.
Anfrage zur Durchführung
von Routineinspektionen
der Vorrichtung durch
Integra NeuroSpecialists.
Wenn das Produkt nicht korrekt gepflegt und gewartet
wird, können nach einiger Zeit negative Auswirkungen
der wiederholten Aufbereitung in Erscheinung treten,
die zu Funktionseinbußen führen können.
Kontaktinformationen: Kontaktinformationen zur
Rücksendung Ihrer Vorrichtung zwecks regelmäßiger
Wartung und zur Anfrage bezüglich regelmäßiger
Inspektionen finden Sie im Abschnitt „Kundendienst
und Reparatur". Zwecks routinemäßiger Kontrollen Ihres
Produkts beachten Sie bitte die Abschnitte „Inspektion"
und/oder „Anmerkungen zum Service".
Entsorgung der Vorrichtung
HINWEIS: Bei der Entsorgung dieses Instruments sind die
Klinikrichtlinien einzuhalten.
Garantieerklärung von Integra
LifeSciences
INTEGRA LIFESCIENCES CORPORATION („INTEGRA") garantiert
dem ursprünglichen Käufer nur, dass jedes neue MAYFIELD-
Produkt bei normaler Verwendung und Pflege für einen Zeitraum
von einem Jahr (außer wenn für Zubehörteile ausdrücklich
anders angegeben) ab dem Lieferdatum durch INTEGRA an
den ursprünglichen Käufer, jedoch in keinem Fall über das auf
dem Produktetikett angegebene Verfallsdatum hinaus, frei von
Herstellungsdefekten hinsichtlich Material und Verarbeitung ist.
• Chirurgische Instrumente sind garantiert frei von Material-
und Verarbeitungsfehlern, wenn sie ordnungsgemäß
gewartet und gereinigt und bestimmungsgemäß
verwendet werden.
Empfohlene Intervalle
Einmal / Jahr
Zweimal / Jahr
• Jedes durch die Garantie gedeckte Produkt, das
von INTEGRA im Rahmen eines Lease-, Miet- oder
Installationskaufvertrags platziert wird und während der
Dauer eines solchen Platzierungsvertrags Reparaturservice
erfordert, wird gemäß den vertraglich festgelegten
Bedingungen repariert.
Wenn während der Garantieperiode oder der Dauer eines solchen
Platzierungsvertrags ein durch die Garantie gedeckter Defekt
eintritt, muss der Käufer sofort das Hauptbüro von INTEGRA
verständigen. Wenn der Käufer die Bedingungen dieser Garantie
in Anspruch nehmen möchte, muss das Produkt zum Hauptbüro
von INTEGRA zurückgeschickt werden. Das defekte Produkt muss
ordnungsgemäß verpackt und mit im Voraus bezahltem Porto
umgehend zurückgeschickt werden. Ein bei der Rücksendung
an INTEGRA eintretender Verlust oder Schaden ist das Risiko des
KUNDEN. Im Rahmen dieser Garantie ist INTEGRA ausschließlich
für die Reparatur oder den Ersatz verantwortlich, und zwar nach
alleinigem Ermessen von INTEGRA und auf Kosten von INTEGRA
gemäß diesen Garantiebestimmungen und zutreffender
Vereinbarungen.
IN KEINEM FALL IST INTEGRA HAFTBAR FÜR BEILÄUFIGE,
INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SCHADENERSATZ IM
ZUSAMMENHANG MIT DEM KAUF ODER DER VERWENDUNG
VON INTEGRA-PRODUKTEN. Weiterhin gilt diese Garantie
nicht für und INTEGRA ist nicht verantwortlich für Verluste, die
aus dem Kauf oder der Verwendung eines INTEGRA-Produkts
entstehen, das von einer anderen Person als einem autorisierten
INTEGRA-Servicerepräsentanten repariert oder modifiziert
wurde, und zwar derart, dass nach Ermessen von INTEGRA
seine Stabilität oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt wurde, oder
das Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unfall ausgesetzt wurde
oder das für andere Zwecke, als den in der von INTEGRA zur
Verfügung gestellten Gebrauchsanleitung beschriebenen,
verwendet wurde. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE TRITT
AN DIE STELLE JEGLICHER SONSTIGER AUSDRÜCKLICHER
ODER STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN UND ALLER ANDEREN
VERPFLICHTUNGEN ODER HAFTUNGEN VON SEITEN DER
FIRMA INTEGRA UND INTEGRA ÜBERNIMMT KEINE WEITERE
HAFTUNG UND BERECHTIGT KEINE VERTRETER ODER ANDERE
PERSONEN ZUR ÜBERNAHME VON WEITERGEHENDEN
HAFTUNGSPFLICHTEN IN IHREM NAMEN IM ZUSAMMENHANG
MIT PRODUKTEN VON INTEGRA.
INTEGRA LEHNT SÄMTLICHE SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN
ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH
ALLER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER
MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK ODER EINE BESTIMMTE ANWENDUNG ODER EINE
GARANTIE FÜR QUALITÄT SOWIE AUSDRÜCKLICHE ODER
STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN GEGENÜBER PATIENTEN AB.
Keine Garantie oder Gewährleistung darf durch eine Handlung
oder Aussage gegeben werden und diese Standardgarantie
darf auf keine Art und Weise modifiziert werden, außer infolge
einer schriftlichen und von einem befugten Mitarbeiter von
INTEGRA unterzeichneten Erklärung. Diese Einschränkungen
der Erstellung oder Modifizierung dieser Garantie können nicht
mündlich oder durch eine Handlung aufgegeben oder modifiziert
werden.
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DE – DEUTSCH