SICHERHEITSHINWEISE
3.3.4
Ersatz- und Verschleißteile sowie Hilfsstoffe
3.3.5
Gewährleistung und Haftung
20
Ersetzen Sie unverzüglich Bauteile in nicht einwandfreiem
Zustand.
Verwenden Sie hierzu nur Originalteile des Herstellers oder
vom Hersteller freigegebene Teile. Bei Einsatz von Ersatz-
und Verschleißteilen von Drittherstellern ist nicht
gewährleistet, dass sie beanspruchungs- und sicherheitsge-
recht konstruiert und gefertigt sind.
Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden durch
das Verwenden von nicht freigegebenen Ersatz- und
Verschleißteilen oder Hilfsstoffen.
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen". Diese sind dem Betreiber spätestens
mit Vertragsabschluss ausgehändigt worden.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
nicht bestimmungsgemäßes Verwenden des
•
Sonderwerkzeuges,
unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen
•
und Warten des Sonderwerkzeuges,
Betreiben des Sonderwerkzeuges mit defekten
•
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen oder nicht
ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähi-
gen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen,
Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungsanleitung
•
bezüglich Inbetriebnehmen, Einsetzen und Warten,
eigenmächtige bauliche Veränderungen an dem
•
Sonderwerkzeug,
mangelhaftes Überwachen von Bauteilen, die einem
•
Verschleiß unterliegen,
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen,
•
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und
•
höhere Gewalt.