SICHERHEITSHINWEISE
3.2.2
Verpflichtung des Bedieners
16
Alle Personen, die mit Arbeiten mit/an dem Sonderwerkzeug
beauftragt sind, sind verpflichtet, vor Arbeitsbeginn:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum
•
Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum Umwelt-
schutz zu beachten,
das Kapitel "Grundlegende Sicherheitshinweise", ab
•
Seite 21 dieser Bedienungsanleitung zu lesen und zu
beachten,
das Kapitel "Warnhinweise und Instruktionshinweise",
•
ab Seite 25 dieser Bedienungsanleitung zu lesen und
die Warnhinweise beim Betrieb des Sonderwerkzeuges
zu befolgen,
sich mit dem Sonderwerkzeug vertraut zu machen,
•
die Kapitel dieser Bedienungsanleitung zu lesen, die für
•
das Ausführen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben
wichtig sind.
Stellt der Bediener fest, dass eine Einrichtung sicherheits-
technisch nicht einwandfrei ist, muss der Bediener diesen
Mangel unverzüglich beseitigen. Gehört dies nicht zur
Arbeitsaufgabe des Bedieners oder fehlen entsprechende
Sachkenntnisse, muss der Bediener den Mangel dem
Vorgesetzten oder dem Betreiber melden.