3.2.3
Qualifikation der Personen
Nur geschulte und unterwiesene Personen dürfen mit / an
dem Sonderwerkzeug arbeiten. Der Betreiber muss die
Zuständigkeiten der Personen für das Bedienen, Warten
und Instandhalten klar festlegen.
Eine anzulernende Person darf nur unter Aufsicht einer
erfahrenen Person mit / an dem Sonderwerkzeug arbeiten.
Der Betreiber darf nur die in dieser Bedienungsanleitung
beschriebenen Arbeiten ausführen.
Nur Fachwerkstätten dürfen Arbeiten an dem Sonderwerk-
zeug ausführen, die besonderes Fachwissen voraussetzen.
Fachwerkstätten verfügen über qualifiziertes Personal und
geeignete Hilfsmittel (Werkzeuge) zum sach- und
sicherheitsgerechten Ausführen dieser Arbeiten.
Das gilt für alle Arbeiten:
die nicht in dieser Bedienungsanleitung genannt sind,
•
die in dieser Bedienungsanleitung mit dem Zusatz
•
"Werkstattarbeit" gekennzeichnet sind.
17