3.3
Produktsicherheit
3.3.1
Sicherheitsgerechtes Bedienen des Sonderwerkzeuges
3.3.2
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
3.3.3
Bauliche Veränderungen
Bedienen darf ausschließlich nur eine Person, wenn sich
keine Personen im Gefahrenbereich des Sonderwerkzeuges
aufhalten. Beachten Sie hierzu Kapitel "Gefahrenbereich und
Gefahrstellen", Seite 11.
Betreiben Sie das Sonderwerkzeug nur, wenn alle
•
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen sachgerecht
angebracht und voll funktionsfähig sind.
Fehlerhafte oder demontierte Sicherheits- und
Schutzeinrichtungen können zu gefährlichen Situationen
führen.
Prüfen Sie alle Sicherheits- und Schutzeinrichtungen auf
•
äußerlich erkennbare Schäden und Funktionsfähigkeit,
bevor Sie das Sonderwerkzeug in Betrieb nehmen.
Sie dürfen bauliche Veränderungen, An- oder Umbauten
•
nur dann an dem Sonderwerkzeug vornehmen, wenn
Ihnen hierzu die schriftliche Genehmigung des
Herstellers vorliegt.
Bei nicht genehmigten baulichen Veränderungen, An-
•
oder Umbauten verlieren die Konformitätserklärung und
die CE-Kennzeichnung des Sonderwerkzeuges ihre
Gültigkeit.
Verwenden Sie nur Originalteile oder vom Hersteller
•
freigegebene Umbau- und Zubehörteile, damit:
o die Konformitätserklärung und die CE-
Kennzeichnung des Sonderwerkzeuges ihre Gül-
tigkeit behalten,
o die einwandfreie Funktion des Sonderwerkzeu-
ges gewährleistet ist.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, verursacht
•
durch:
o eigenmächtige Veränderungen des Sonderwerk-
zeuges,
o nicht freigegebene Umbau- und Zubehörteile,
o Schweiß- und Bohrarbeiten an tragenden Teilen
des Sonderwerkzeuges.
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