INSTANDSETZUNG
Führen die unter WARTUNG genannten Maßnahmen nicht zur ordnungsgemäßen
Wiederinbetriebnahme und liegt kein Auslegungsfehler vor, muss das Produkt zur Prüfung an
den Hersteller gesandt werden. Bei unbefugten Eingriffen erlischt die Gewährleistung.
Bei ständiger Alarmmeldung ohne Flüssigkeitsbenetzung am Sondenteil, die
Verbindungsleitung zwischen Signal- und Sondenteil auf Unterbrechung oder Kurzschluss
überprüfen, ggf. erneute Montage vornehmen.
ENTSORGEN
Um die Umwelt zu schützen, dürfen unsere Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Der ausschließlich gewerbliche Kunde (Eigentümer) übernimmt die Pflicht, die an ihn
gelieferten Elektrogeräte der Marke „GOK" nach Nutzungsbeendigung auf eigene
Kosten gemäß den Richtlinien des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
ordnungsgemäß zu entsorgen. Damit wird die GOK Regler- und Armaturen-
Gesellschaft mbH & Co. KG von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG und
damit im Zusammenhang stehender Ansprüche Dritter freigestellt.
Unterlässt es der gewerbliche Kunde, Dritte, an die er unsere Elektrogeräte weitergibt,
vertraglich zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung zu
verpflichten, so ist dieser Kunde verpflichtet, die gelieferten Elektrogeräte nach
Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen
Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Unsere Registrierungsnummer bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register („EAR")
lautet: WEEE-Reg.-Nr. DE 78472800.
Artikel-Nr. 15 700 50 i
Überfüllsicherung Typ BC-1
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