2.
Sicherheit
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung,
Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese Betriebsanleitung unbe-
dingt vor Montage und Inbetriebnahme vom Monteur sowie dem zuständigen
Fachpersonal/Betreiber zu lesen und muss ständig am Einsatzort der Maschi-
ne/Anlage verfügbar sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicherheit aufgeführten, allge-
meinen Sicherheitshinweise zu beachten, sondern auch die unter den anderen
Hauptpunkten eingefügten, speziellen Sicherheitshinweise, so z.B. für den pri-
vaten Gebrauch.
2.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die bei Nicht-
beachtung Gefährdungen für Personen hervorrufen können, sind mit allgemei-
nen Gefahrensymbolen
!
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 9
bei Warnung vor elektrischer Spannung mit
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 8
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für die Maschine
und deren Funktionen, sowie Schäden an der Umgebung hervorrufen kann, ist
das Wort
ACHTUNG
eingefügt.
Direkt an der Maschine angebrachte Hinweise wie z.B.
– Drehrichtungspfeil
– Kennzeichen für Fluidanschlüsse
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten wer-
den.
2.2 Personalqualifikation und -schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die ent-
sprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich,
Zuständigkeit und die Überwachung des Personals müssen durch den Betrei-
ber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls
erforderlich, im Auftrag des Betreibers der Maschine durch den Hersteller/Liefe-
rer erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass der Inhalt
der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
2.3 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für
Personen als auch für Umwelt und Maschine zur Folge haben. Die Nichtbeach-
tung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher Schadensersatzan-
sprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise folgende Gefährdungen
nach sich ziehen :
– Versagen wichtiger Funktionen der Maschine/Anlage
– Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung und Instandhaltung
– Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische und chemische
Einwirkungen
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von gefährlichen Stoffen
– Beschädigung von Einrichtungen und Bauwerken
2.4 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehen-
den nationalen Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Ar-
beits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
2.5 Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Führen heiße oder kalte Maschinenteile zu Gefahren, müssen diese Teile bau-
seitig gegen Berührung gesichert sein.
Berührungsschutz für sich bewegende Teile (z.B. Kupplung) darf bei sich in Be-
trieb befindlicher Maschine nicht entfernt werden.
Leckagen (z.B. der Wellendichtung) gefährlicher Fördergüter (z.B. explosiv, gif-
tig, heiß) müssen so abgeführt werden, dass keine Gefährdung für Personen
und die Umwelt entsteht. Gesetzliche Bestimmungen sind einzuhalten.
Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen. Einzelheiten
hierzu siehe z.B. in den Vorschriften des VDE und der örtlichen Energieversor-
gungsunternehmen.
2.6 Sicherheitshinweise für Wartungs-, Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Wartungs-, Inspektions- und Mon-
tagearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fachpersonal ausgeführt wer-
6
5