WARRANTY NORMS EPA - GARANZIA NORME EPA - GARANTIE NORMES DE L'EPA
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GARANTIE NORMEN EPA - GARANTÍA NORMAS EPA - NORMAS DE GARANTIA EPA
GARANTIEERKLÄRUNG GEMÄSS EMISSIONSREGELSYSTEM FÜR KALIFORNIEN UND USA. GARANTIEBEDINGUNGEN UND -VERPFLICHTUNGEN
Die kalifornische Behörde zum Schutz der Luft (California Air Resources Board - ARB), die US-Behörde zum Schutz der Umwelt (Environmental Protection Agency - EPA) und Kohler
Co. möchten Ihnen hiermit die Garantie in Bezug auf das Emissionsregelsystem für den Motor MY2014-2016 darlegen. Bei den von der EPA in Kalifornien ("der Bundesstaat") und in den
USA geregelten Anwendungen müssen die neuen Hochleistungs-Offroad-Motoren nach den strengen, im Bundesstaat und in den Vereinigten Staaten gültigen EPA Antismog-Vorschriften
geplant, hergestellt und ausgerüstet werden. Kohler Co. muss für die im Folgenden aufgelisteten Zeiträume die Einhaltung des Emissionsregelsystems für den Motor gewährleisten,
sofern kein Missbrauch, Nachlässigkeit oder mangelhafte Wartung des Motors vorliegen.
Das Emissionsregelsystem kann Komponenten wie die Kraftstoffeinspritzung oder das Luftansaugsystem umfassen. Außerdem können Schläuche, Riemen, Verbindungsteile und andere
emissionsrelevante Teile enthalten sein.
Wenn die Garantiebedingungen erfüllt sind, repariert Kohler Co. den Hochleistungs-Offroad-Motor einschließlich Diagnose des Problems, Ersatzteile und Arbeitsleistung, ohne dass dafür
zusätzliche Kosten entstehen.
GARANTIEBEDINGUNGEN DES HERSTELLERS
Die Garantiedauer für die Hochleistungs-Offroad-Motoren MY2014-2016 ist im Folgenden angeführt. Sollte eine emissionsrelevante Komponente defekt sein, so wird diese Komponente
von Kohler Co. repariert oder ausgetauscht.
GARANTIEVERPFLICHTUNGEN DES BESITZERS:
(a) Der Eigentümer des Offroad-Motors ist für die Durchführung der notwendigen, im Wartungshandbuch angeführten, Wartungstätigkeiten verantwortlich. Kohler Co. empfiehlt, alle
Wartungsnachweise für den Offroad-Motor aufzubewahren; Kohler Co. ist jedoch nicht berechtigt, Garantieansprüche abzulehnen, nur weil diese Belege nicht vorhanden sind, oder
der Besitzer nicht für die Durchführung der gesamten programmierten Wartung gesorgt hat.
(b) Der Eigentümer des Offroad-Motors muss jedoch berücksichtigen, dass Kohler Co. befugt ist, Garantieansprüche abzulehnen, wenn der Offroad-Motor oder eines seiner Ersatzteile
einen Defekt in Folge von Missbrauch, Nachlässigkeit, mangelhafter Wartung oder nicht genehmigter Änderungen aufweist.
(c) Der Motor wurde ausschließlich für den Betrieb mit Dieselkraftstoff entwickelt. Die Verwendung anderer Kraftstofftypen kann dazu führen, dass der Motor nicht länger die kalifornischen
Abgasvorschriften erfüllt.
(d) Der Eigentümer ist für die Aktivierung des Garantieverfahrens zuständig. Die ARB empfiehlt dem Eigentümer, den Offroad-Motor zu einem Kohler Vertragshändler zu bringen, sobald
ein Problem auftritt. Der Händler ist verpflichtet, die Reparaturen in Garantie möglichst rasch durchzuführen.
Bei Fragen zu den Garantiebedingungen- und -verpflichtungen des Eigentümers ist es möglich, über die Webseite www.KohlerEngines.com oder unter der Telefonnummer 1-800-544-
2444 (U.S.A. und Canada) mit Kohler Co. Kontakt aufzunehmen.
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KOHLER CO.
Motoren MY2014-2016 KD, KDW und alle TPEM-Motoren
Motorleistung
kW < 19 (PS < 25)
kW ≥ 19 (PS ≥ 25)
MY2014-2016 KDI Engines
Motorleistung
kW < 19 (PS < 25)
kkW ≥ 19 (PS ≥ 25)
Dauer
3 Jahre oder 2.000 Stunden
5 Jahre oder 3.000 Stunden
Dauer
3 Jahre oder 6.000 Stunden
5 Jahre oder 6.000 Stunden
UM KD 626-3_ cod. ED0053030950 - 1° ed_rev. 00