Konformitätserklärung - Schwamborn DSM 400 Traduction Du Manuel D'utilisation Original

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  • FRANÇAIS, page 23
DE Bodenschleifmaschine DSM 400
6 Konformitätserklärung
oder
(Maschine heben bzw. tragen bei kleinen Entfer­
nungen, 2 Personen)
a.
Zusatzgewichte entfernen
(Nur für DSM 400 / 3~, ! Kapitel 4.2).
b.
Griffschrauben [25, Fig. J] lösen, Trage­
stangen [14, Fig. A/K/Q] nach vorne schie­
ben und Griffschrauben wieder festdrehen.
c.
Maschine am Führungsbü­
gel und an den Tragestan­
gen fassen (! Fig. Q), an
den entsprechenden Stand­
ort wechseln und abstellen.
d.
Griffschrauben lösen, Tragestangen nach
hinten schieben und Griffschrauben wieder
festdrehen.
oder
(Transport bei größeren Entfernungen)
a.
Zusatzgewichte entfernen
(Nur für DSM 400 / 3~, ! Kapitel 4.2)
oder sicher an der Maschine befestigen
(z. B. mit Spanngurten verzurren).
b.
Führungsbügel in die vordere Position
(über den Antriebsmotor) schwenken und
verriegeln (! Kapitel 3.1, Fig. K/N/R).
c.
Maschine mit geeignetem Anschlagmittel
(! Fig. K/N/R) auf ein geeignetes Trans­
portmittel (z.B. eine Palette) heben und ab­
senken.
Der Schleifteller und die Räder müssen auf dem
Transportmittel aufliegen!
d.
Maschine beim Transport mit einem Fahr­
zeug oder entsprechenden Transportmit­
teln immer vorschriftsmäßig sichern (z. B.
mit Spanngurten verzurren).
e.
Maschine an den entsprechenden Standort
wechseln und abstellen.
Bei längerem Transport oder längerer Lagerung
muss die Maschine zum Schutz vor Verschmut­
zung abgedeckt werden!
6 Konformitätserklärung
Schwamborn Gerätebau GmbH
Robert‐Bosch‐Straße 8
D‐73117 Wangen
Deutschland
Hiermit erklären wir, dass die Maschine
DSM 400
übereinstimmt mit den Bestimmungen der
— Richtlinie 2006/42/EG
Maschinen
— Richtlinie 2004/1 08/EG
Elektromagnetische Verträglichkeit
— Richtlinie 2006/95/EG
Niederspannung
Angewendete harmonisierte Normen:
— EN 292‐1, EN 292‐2, EN 13857
Sicherheit von Maschinen
— EN 60204‐1
Elektrische Ausrüstung von Maschine
— EN 50081‐2/EN 50082‐2/EN 61000‐6‐2
Elektromagnetische Verträglichkeit
Die Inbetriebnahme der geänderten oder erweiterten
Maschine ist solange untersagt, bis festgestellt
wurde, dass die geänderte oder erweiterte Maschine
den Bestimmungen der oben genannten Richtlinien
entspricht.
Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung oder
Erweiterung der Maschine verliert diese Erklärung
ihre Gültigkeit.
Wangen, den 1.6.2018
Eckart Schwamborn
Geschäftsführer
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