c
a
d
b
g
h
Einweisung / Übergabe
Das Kapitel Sicherheitshinweise ist zu beachten! (S.2)
Die Inbetriebnahme wird von einem Fachbetrieb oder einem
KESSEL-Beauftragten durchgeführt (gegen Aufpreis).
Folgende Personen sollten bei der Übergabe anwesend sein:
- Abnahmeberechtigter des Bauherrn
- Fachbetrieb
Ferner empfehlen wir die Teilnahme des Bedienungspersonals/
Betreibers, Entsorgungsunternehmens
Übersicht Einweisung:
5. 1. Anlage in Betriebsbereitschaft setzen
5. 2. Kontrolle der Anlage
5. 3. Einweisung anhand der Einbau- und Bedienungsanlei-
tung
5. 4. Erstellung des Übergabeprotokolls. (siehe Kapitel 13)
Nach Beendigung der Einweisung ist die Anlage in betriebsbe-
reiten Zustand zu setzen.
Die Anlage ist vor Inbetriebnahme vollständig zu reinigen
5.1 Anlage in Betriebsbereitschaft setzen
(einschließlich Zu- und Abläufe); Fest- und Grobstoffe sind zu
entfernen.
Die Anlage ist bis zu einer Höhe von 1,20 m in beiden Kammern
mit klarem Wasser zu befüllen. Netzstecker des Steuergerätes
in die Steckdose stecken. Die Anlage initialisiert sich selbstän-
dig.
4. Inbetriebnahme
e
i
j
k
l
a Display/Anzeigenfeld
b Bewegungstasten/Richtungstasten
für die Führung durch das Programm-Menü
c Bestätigungstaste/OK-Taste
f
d Zurücktaste/ESC-Taste
e Kontrolllampe für Betriebsbereitschaft
f Kontrolllampe für Störungsmeldung
g Netzabschlusskabel
h Netzanschluss für Kompressor
i Anschluss Druckluftsensor
j Anschlussmöglichkeiten
für externen Signalgeber
k Anschlus für Ventilblock
l Anschlussbuchse für potentialfreien Kontakt
0.
1.5
Uhrzeit:
Schwimmer: S1
Ereignisse:
Hinweis: Die Netzleitung muss mit einem FI-Schutzautomaten
I
ausgerüstet sein.
ü
einen Markierungsbalken gekennzeichnet werden und die Anschließe
d
10
V
Systemstart
Systemdiagnose
Sprache
0.1
deutsch
französisch
englisch
0.2
Datum/Uhrzeit
Datum
01.01.2009 Uhrzeit
12:00
0.3
Klassen
C
D
0.4
Nenngrößen
EW4
EW6
EW8
EW10
...
EW24
Systeminfo
20:45
S2
Netz ausfall
Normalphase
der Anlage fragt das Steuergerät nach vier Grund
Bewegungstasten / Richtungstasten kann die gewünsc
die Frage nach