Bestimmungsgemäße Verwendung - Rösle Style Mode D'emploi

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Geeignetes Kochgeschirr
Kochgeschirr mit ferromagnetischem
(eisenhaltigen) Boden
Emaillierte Stahlgefäße mit starkem Bo-
den
Gusseiserne Gefäße mit emailliertem Bo-
den
Gefäße aus rostfreiem Mehrschichten-
stahl, rostfreiem Ferritstahl bzw. Alumi-
nium mit Spezialboden
Nicht geeignet
Gefäße aus Kupfer, Aluminium, feuer-
festem Glas und andere nichtmetallische
Gefäße aus rostfreiem Stahl ohne mag-
netischen Eisenkern
dem Kochfeld haben
Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Gerät ist nur für den Gebrauch im
Haushalt in geschlossenen Räumen zum Er-
wärmen, Kochen und Braten von Lebensmit-
teln bestimmt.
Das dabei verwendete Kochgeschirr muss für
Induktionskochgeräte geeignet sein. Eine an-
dere oder darüber hinaus gehende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
4
Gefäße mit einem Bodendurchmesser
kleiner 12 cm und größer als 26 cm
Töpfe von 14 cm bis 28 cm verwendbar
Beim Gebrauch induktionsgeeigneter
Töpfe einiger Hersteller können Geräusche
auftreten, die auf die Bauart dieser Töpfe zu-
rückzuführen sind. Benutzen Sie nur Töpfe
mit induktionsgeeignetem Boden.
Das maximal zulässige Gewicht von Topf mit
Inhalt darf 6 kg nicht überschreiten.
Vorsicht bei der Verwendung von hohlwan-
digen Simmertöpfen. Diese Töpfe können
unbemerkt leer kochen. Dies führt zu Be-
schädigungen am Topf und am Kochfeld.
Gefahr durch nicht bestimmungs-
gemäße Verwendung!
Von dem Gerät können bei nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung und/oder an-
dersartiger Nutzung Gefahren ausgehen. An-
sprüche jeglicher Art wegen Schäden aus
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
sind ausgeschlossen. Das Risiko trägt allein
der Betreiber.

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