Rechtliche Beschränkungen zur Verwendung des Systems
und der damit produzierten Bilder
Die Verwendung Ihres Kopiersystems zum Einscannen bestimmter Dokumente
sowie das Ausdrucken und die Verwendung dieser Reproduktionen können
rechtlich unzulässig sein und strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Verfolgung
nach sich ziehen. Unten auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit Beispielen für
solche fraglichen Dokumente, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Diese Liste versteht sich nur als Richtlinie. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein
Dokument rechtlich unbedenklich mit Hilfe Ihres Scanners einlesen und
reproduzieren dürfen und/oder auch das Ausdrucken einer solchen Reproduktion
unbedenklich ist, sollten Sie sich vorher den Rat einer zuständigen Stelle einholen.
• Papiergeld
• Zahlungsanweisungen
• Einzahlungsbelege
• Briefmarken (mit oder ohne
Poststempel)
• Dienstmarken oder -ausweise
• Wertpapiere und
Schuldverschreibungen
• Schecks oder Urkunden
• Führerscheine und Fahrzeugbriefe
Super G3
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Super G3 bezeichnet eine neue Generation von Faxgeräten,
die der ITU-T V.34 V-Norm entsprechende 33,6 Kbps*-Modems
benutzen. Diese schnellen Super G3-Faxgeräte benötigen zum
Übertragen einer Seite nur etwa 3 Sekunden*, was zu einer
deutlichen Senkung der Verbindungskosten beiträgt.
* Die Angabe von 3 Sekunden pro Seite als Zeit für eine
Faxübertragung basiert auf der Grundlage eines Testblattes
der Norm CITY/ITU-T Nr.1, (JBIG, Standardmodus) bei einer
Modemgeschwindigkeit von 33,6 Kbps. Das öffentliche
Telefonnetz unterstützt 28,8 Kbps Modemgeschwindigkeit oder
langsamer, je nach Qualität der Telefonleitung.
• Reiseschecks
• Essensmarken
• Personalausweise und Reisepässe
• Einwanderungspapiere
• Steuermarken (mit oder ohne Stempel)
• Schuldverschreibungen oder andere
Bürgschaftsurkunden
• Aktien
• Arbeiten mit Copyright/Kunstwerke
ohne vorherige schriftliche
Genehmigung des
Copyright-Eigentümers