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Transport
Akkus unterliegen den Gefahrgut-Vorschriften. Unbeschädigte Akkus dürfen
von Privatpersonen im Straßenverkehr befördert werden. Der gewerbliche
Transport erfordert die Einhaltung der Vorschriften über die Verpackung,
Kennzeichnung und Beförderung von Gefahrgütern. Offene Kontakte müssen
abgedeckt und der Akku sicher verpackt sein. Der Paketdienst ist auf das
Vorhandensein von Gefahrgütern in der Verpackung hinzuweisen. Bei
weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren FAZUA Service-Partner oder
besuchen Sie die offizielle FAZUA Service-Plattform (www.fazua.com/service).
Entsorgung
Tretlager,
Zubehör und Verpackung müssen auf umweltgerechte
Weise
entsorgt
ihre
Komponenten
Nur in EU-Ländern: Elektro-Altgeräte (Richtlinie 2012/19/EU)
sowie Altakkumulatoren (Richtlinie 2006/66/EG) müssen
getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.
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Antriebspack,
Remote,
Akku,
Ladegerät,
werden.
Weder
eBikes
gehören
in
den
Akku 1
noch
Hausmüll!
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Akku nicht zerdrücken, erhitzen, verbrennen, kurzschlie-
ßen oder zerlegen. Akku nicht in Flüssigkeit tauchen, da
es sonst zu Gasaustritt oder Rissbildung kommen kann.
Benutzeranleitung für das Ladegerät beachten. Lade-
temperatur: 0 bis 45 °C. Entladetemperatur: -20 bis 60 °C.
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