11. Wichtige Anmerkungen| 12. Liquidierung | 13. Verkürzte... | 14. Abschluss...
1.
Nach dem Einschalten des Kessels dürfen auf keinen Fall die Türen und
Deckel des Kessels geöffnet werden – es besteht Verbrennungsgefahr.
2.
Während des Einschaltens des Kessels dürfen auf keinen Fall die Türen
geöffnet werden – es besteht Explosionsgefahr.
3.
Kategorisch ist die Verwendung von Unterstützungsmitteln und leicht
brennbaren Stoffen zum Entfachen verboten.
4.
In der nächsten Umgebung des Kessels und des Brenners ist die Lagerung
leicht brennbarer Materialien verboten.
5.
Zur Garantierung eines korrekten Betriebs des Kessels ist die Einhaltung
einer Minimaltemperatur von 45şC an der Rückführung notwendig.
Andernfalls besteht die Gefahr einer schädlichen Kondensierung des
Wasserdampfes in den Abgasen.
6.
Möglich ist das Auftreten einer minimalen Menge Kondensats während der
Inbetriebnahme des Kessels (dem Erwärmen).
Nach Abschluss der Heizsaison sind der Kessel und die Rauchleitung genauestens
zu reinigen. Der Kesselraum muss sauber und trocken gehalten werden.
12. Liquidierung des Kessels nach Ablauf
seiner Betriebszeit
Da die Kesselelemente zu einem Großteil aus Stahl bestehen, können Sie nach
Ablauf der Nutzungszeit als Sekundärrohstoffe an einem entsprechenden
Sammelpunkt abgegeben werden. Die anderen Bestandteile sind gemäß den
geltenden Rechtsvorschriften zu entsorgen.
Marktführer bei Pellet-Kessels
13. Verkürzte Arbeitsschutz-
und Brandschutzanleitung
1.
Vor der Inbetriebnahme des Kessels unbedingt mit
der Bedienungsanleitung bekanntmachen.
2.
Die Verwendung von Lösungsmitteln, Benzin usw. zum Anfachen der
Brennstoffe ist verboten.
3.
Während des Betriebs unter Spannung dürfen keinerlei elektrische Anlagen
geöffnet werden – es besteht die Gefahr von Stromschlägen.
4.
Im Raum, in welchem sich das Brennstofflager und der Heizkessel befinden,
ist Brandschutzausrüstung zu installieren.
5.
Unbefugten ist der Zugang zu verwehren.
6.
Die Bedienung der Anlagen der Heizinstallation ist von berechtigten und
entsprechend geschulten Personen durchzuführen.
7.
Zyklisch muss der Zustand der Stromanlage und der Schornsteininstallation
kontrolliert werden.
8.
Die Lüftungsgitter dürfen nicht abgedeckt oder verstellt werden.
9.
Zyklisch muss der Betrieb des Brenners des Heizkessels in Hinsicht auf die
Qualität der Abgase kontrolliert werden. Eventuell sind entsprechende
Messungen der Abgase durchzuführen und der Brenner erneut einzustellen.
10. Bedingung für die Ausführung jeglicher Wartungsarbeiten ist die Abtren-
nung des Systems vom Stromnetz (Hauptschalter).
11. Festgestellte Mängel sind unverzüglich den Vorgesetzten zu melden.
12. Es sind Sauberkeit und Ordnung einzuhalten.
13. Alle Reparaturen sind entsprechend geschulten und berechtigten
Mitarbeitern sowie dem autorisierten Service zu übertragen.
14. Es dürfen ausschließlich Schaum- und Pulver-Feuerlöscher eingesetzt
werden.
14. Schlussbemerkungen für
den Installateur - SERVICE
•
Der Kessel ist an die Hydraulikinstallation über ein Mischventil mit Kes-
sel-Umlaufpumpe anzuschließen, wobei eine Minimaltemperatur an der
Rückführung von mindestens 45°C sichergestellt werden muss.
•
Vor dem Anschluss des Kessels an die Schornsteininstallation ist ein
positives Gutachten des Schornsteinfegerbetriebs einzuholen.
•
Das Ausgleichsgefäß muss mit dem Kessel über die Versorgungsleitung
ohne jegliche Absperrarmatur angeschlossen werden.
Bedienungsanleitung Mini Bio Luxury 12; 21kW – DE 10.17
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