9. Inbetriebnahme, Betrieb und Halt des Kessels, einschließlich Nothalt
100
•
Kontrolle der Beleuchtung der Räume (ob sie für die Bedienung und
eventuelle Reparaturen ausreichend ist)
•
Kontrolle des Zugangs zu den Orten, die eine zyklische Wartung erfordern
(Reinigungsöffnungen, Steuergerät, Brennstoffbehälter, Brenner)
•
Kontrolle der Dichtheit der Hydraulikverbindung zwischen Kessel und
Zentralheizungsinstallation
•
Kontrolle der Dichtheit der Verbindung des Kessels mit der
Schornsteinleitung
•
Kontrolle, ob die Stromleitungen während des Transports nicht
beschädigt wurden und ob sie korrekt angeschlossen sind)
9.4.1 Beschränkungen in Bezug auf die Inbetriebnahme
Verboten ist die Inbetriebnahme des Kessels, wenn:
•
keine Abnahme des Kessels durch das Amt für technische Aufsicht
durchgeführt wurde (wenn eine solche Abnahme gefordert wird)
•
Fehler im Betrieb des Brenners oder des Aufgebers aufgetreten sind
•
die Abgaskanäle nicht durchlüftet wurden
•
der Kessel nicht mit Wasser gefüllt wurde
•
ein fehlerhaft funktionierendes Sicherheitsventil festgestellt wurde
•
Undichtheiten in den Abgaskanälen aufgetreten sind
•
die Isolierung des Kessels beschädigt wurde
•
nicht sicher ist, ob die Sicherungs- und Anzeigearmaturen korrekt
arbeiten
•
nicht sicher ist, ob die Sicherungs- und Hilfsapparaturen
und Hilfsanlagen korrekt arbeiten
•
eine Brandgefahr in der Umgebung des Kessels auftritt.
9.5 Langfristige Abschaltung des Kessels und Nothalt
des Kessels
Im Falle einer langfristigen Abschaltung der Kesselinstallation ist:
•
Gerät ausschalten, Kesselpumpe und Pumpe des Heizkreislaufes
ausschalten, Brenner ausschalten
•
Installation vom Stromnetz trennen
ACHTUNG!
DA DIE INSTALLATION VON DER STROMVERSORGUNG GETRENNT WIRD,
IST KEINE KONTROLLE UND SICHERUNG VOR DEM EINFRIEREN GEGEBEN.
•
alle Ventile schließen
•
Im Falle der Gefahr des Einfrierens sind der Kessel und das Heizsystem
durch den Leerungsanschluss zu leeren. Absperr- und Reglerventile
sowie Entlüftung öffnen.
•
Die untere Tür sollte geöffnet sein (verhindert die Kondensation des
Wasserdampfes).
Marktführer bei Pellet-Kessels
Der Nothalt des Kessels erfolgt immer dann, wenn der technische Zustand des
Kessels oder der Hilfsanlagen zu einer Beschädigung des Kessels führen oder
eine Gefahr für die Sicherhit der Menschen heraufbeschwören könnte.
ACHTUNG!
EIN PLÖTZLICHES ABKÜHLEN DES KESSELS KANN ZU EINER
VERSCHLIMMERUNG DER FOLGEN DER HAVARIE FÜHREN.
Ein Nothalt des Kessels sollte immer dann erfolgen:
•
keine Reaktion des Sicherheitsventils auf einen Anstieg des Drucks über
den zulässigen Wert,
•
Feststellen von Undichtheiten des Druckteils des Kessels,
•
Feststellen von Verformungen am Druckteil des Kessels,
•
Brand oder Explosion im Kesselraum oder in der Umgebung der mitarbe-
itenden Anlagen
•
Auftreten von Undichtheiten am Ablassventil,
•
Havarien der Sicherungs- und Regleranlagen,
•
Beschädigung des Manometers,
•
Havarie der Umlaufpumpen,
•
Explosion der Abgase,
•
Undichtheiten der geschweißten oder Montageverbindungen des
Druckteils,
•
Verstopfung der Ablassleitung,
•
Störung der Hilfsanlagen,
•
andere Störungen, deren Beseitigung während des Betriebs des Kessels
aus technischen Gründen oder in Hinsicht auf den Arbeitsschutz unmö-
glich ist.
Im Falle von Gefahren ist:
•
sofort der Kessel abzuschalten (wenn dies nicht möglich ist, dann ist
der Hauptschalter der Stromverbindung außerhalb des Kesselraums
auszuschalten)
•
bei Bränden entsprechende Feuerlöscher einzusetzen.
Bedienungsanleitung Mini Bio Luxury 12; 21kW – DE 10.17