Montage- und Betriebsvorschrift
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WICHTIG
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GEFAHR
Radial-Kühlluftgebläse – B KLG 500/1000
• Der Berührungsschutz gemäß DIN EN 13857 ist sicherzustellen.
– Hohe Temperatur am Motorgehäuse. m Verbrennungsgefahr!
– Drehendes Gerät! Körpterteile, Haare oder Kleidungsstücke können in
Rotor oder Laufrad gelangen. m Verletzungsgefahr!
• Abhängig von Einbau- und Betriebsbedingungen kann ein Schalldruckpegel
größer als 70 dB(A) entstehen. m Gefahr der Lärmschwerhörigkeit!
– Lärmschutz tragen!
• Es muss sichergestellt werden, dass kein Wasser in das Gerät gelangt!
• Der Planer und Betreiber muss eine leichte Zugänglichkeit für Inspektions-
und Reinigungsarbeiten gewährleisten!
• Der Betreiber ist für die Einhaltung aller anlagenbezogenen Sicherheitsvor-
schriften verantwortlich!
1 .3
Einsatzbereich
– Bestimmungsgemäßer Einsatz:
Betrieb:
Die Radial-Kühlluftgebläse B KLG 500 (mit separat herausgeführtem Thermokontakt) und B KLG 1000, sind für die
zusätzliche Motorbelüftung von Brandgas-Ventilatoren (B AVD und B VAR) der Temperaturklasse F600 vorgesehen.
Das einseitig offene Spiralgehäuse ist aus Stahlblech, sendzimirverzinkt.
Die Geräte sind ausschließlich als Einbaugerät für das Fördern von Luft (mit einer Dichte von 1,2 kg/m³), entsprechend
den technischen Daten, konstruiert.
Jegliche andere oder darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist ein Missbrauch des
Gerätes. Kundenseitige Einrichtungen müssen den auftretenden mechanischen, thermischen und lebensdauer-
bedingten Beanspruchungen entsprechen.
Ein bestimmungsfremder Einsatz ist nicht zu lässig!
Aufstellung:
Das Radial-Kühlluftgbläse B KLG ist Außerhalb vom Brandraum (Fördermitteltemperatur max. 40°) zu montieren.
– Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch:
Die Kühlluftgebläse sind nicht zum Betrieb unter erschwerten Bedingungen wie z.B. hohe Feuchtigkeit, aggressive
Medien, längere Stillstandzeiten, starke Verschmutzung, übermäßige Beanspruchung durch klimatische, technische
oder elektronische Einflüsse geeignet. Vibrationen sind zu vermeiden. Eine Verwendung in einer mobilen Einheit (z.B.
Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe, usw.) ist nicht vorgesehen.
– Missbräuchlicher, untersagter Einsatz:
Aufstellung im Freien ohne wirksamen Wetterschutz oder im direkten Kontakt mit Wasser. Förderung von explosions-
fähigen Gasgemischen/Medien. Aufstellung in einem/r explosionsgefährdeten Bereich/Atmosphäre. Betrieb ohne
normgerechte Schutzeinrichtungen. Förderung von Feststoffen oder Feststoffanteilen > 10 µm im Fördermedium sowie
Flüssigkeiten. Förderung von abrasiven und/oder die Ventilatorwerkstoffe angreifende Medien. Förderung von fetthalti-
gen Fördermedien.
1 .4
Berührungsschutz
Beim Einbau sind die allgemein gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten!
Der Betreiber ist für die Einhaltung verantwortlich!
– Kontakt mit rotierenden Teilen muss verhindert werden. Es ist sicherzustellen, dass sich im Ansaugbereich
keine Personen, Textilien oder andere ansaugbare Stoffe, wie z.B. auch Kleidung von Personen, befinden.
– In Abhängigkeit der Einbauverhältnisse kann ein Berührungsschutz erforderlich sein.
– Ventilatoren, die durch ihre Einbauweise (z.B. Einbau in Lüftungskanäle oder geschlossene Aggregate) geschützt
sind, benötigen kein Schutzgitter, wenn die Anlage die gleiche Sicherheit bietet. Es wird darauf hingewiesen, dass
der Betreiber für Nichteinhaltung der aktuellen Norm (DIN EN 13857) und für Unfälle infolge fehlender Schutzein-
richtungen haftbar gemacht werden kann.
1 .5
Personalqualifikation
– Alle elektrischen Arbeiten sowie die Inbetriebnahme dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden.
– Installation, Wartung und Instandhaltung mit Ausnahme der elektrischen Arbeiten dürfen nur von Fachkräften
(Bsp.: Industriemechaniker, Mechatroniker, Schlosser oder Vergleichbar) ausgeführt werden.
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