Montage- und Betriebsvorschrift
DE
Brandgasventilatoren F300/F400/F600 – B AVD und B VAR
wegen, beim Transport Sicherheitsschuhe tragen!
Beiliegende Transportskizze beachten!
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Beim Auspacken des Geräts Handschuhe/Sicherheitsschuhe tragen.
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Geeignete Tragkrafteigenschaften des Befestigungsuntergrunds sicherstellen
und diesbezüglich geeignete Befestigungsmittel verwenden.
Der Einbaubereich muss so gestaltet werden, dass keine Personen durch die
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heißen Gase gefährdet werden können.
Der Ausblasbereich von Ventilator und Motorkühlung muss frei von entzünd-
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baren Materialien sein und darf für Personen nicht zugänglich sein.
Es ist zu prüfen ob die Einbausituation das Tragen von Gehörschutz erfordert.
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Der
Betreiber
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Sicherheitsvorschriften verantwortlich!
Anormal häufiges Ein-/Ausschalten ist nicht zulässig.
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Der Berührungsschutz für das Axial-Laufrad gemäß DIN EN 13857 ist sicher-
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zustellen.
Es muss sichergestellt werden, dass kein Wasser in den Brandgasventilator
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gelangt!
Zur
Einhaltung
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Schwingungskontrolle durchzuführen! Alternativ empfiehlt es sich eine bau-
seitige Schwingungsüberwachung zu installieren.
Angaben und zulässige Schwingungsgrenzwerte nach ISO 14694 aus der
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Tabelle auf Seite 12, Punkt 3.9 sind zu beachten.
Der Planer und Betreiber muss eine leichte Zugänglichkeit für Inspektions-
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und Reinigungsarbeiten gewährleisten!
Eine gleichmäßige Zuströmung und ein freier Ausblas sind zu gewährleisten.
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1 .3
Einsatzbereich
– Bestimmungsgemäßer Einsatz:
Betrieb innerhalb des Kennlinienfelds des jeweiligen Geräts (siehe Katalog). Vibrationen und eine Zunahme der
Geräuschentwicklung weisen auf einen Betrieb außerhalb des Kennlinienfeldes hin.
Lüftungsbetrieb:
Förderung normaler oder leicht staubhaltiger (Partikelgröße < 10 µm), wenig aggressiver und feuchter Luft, in gemäßig-
tem Klima bei Temperaturen im Bereich von -20 °C bis +40 °C, bei stationärem Einbau des Ventilators.
Entrauchungsbetrieb:
Einmalige Förderung von Brandgasen Typ F300 - 300 °C, 2h; Typ F400 - 400 °C, 2h; Typ F600 - 600 °C, 2h geprüft
nach DIN EN 12101-3.
Typ F600 mit Zwangsbelüftung: Für ausreichende Nachströmöffnung der Kühlluft (max. 40 °C) und gesicherte
Abführung der Fortluft (max. 250 °C).
Aufstellung:
Im Brandraum, außerhalb vom Brandraum, im Freien (geschützt vor Witterungseinflüssen) vertikale sowie horizontale
Aufstellung möglich.
– Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch:
Die Ventilatoren sind nicht zum Betrieb unter erschwerten Bedingungen wie z.B. hohe Feuchtigkeit, aggressive
Medien, längere Stillstandzeiten, starke Verschmutzung, übermäßige Beanspruchung durch klimatische, technische
oder elektronische Einflüsse geeignet. Eine Verwendung in einer mobilen Einheit (z.B. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe,
usw.) ist nicht vorgesehen.
– Missbräuchlicher, untersagter Einsatz:
Aufstellung im Freien ohne wirksamen Wetterschutz oder im direkten Kontakt mit Wasser. Förderung von explosions-
fähigen Gasgemischen/Medien. Aufstellung in einem/r explosionsgefährdeten Bereich/Atmosphäre. Betrieb ohne
normgerechte Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzgitter). Förderung von Feststoffen oder Feststoffanteilen > 10 µm im
Fördermedium sowie Flüssigkeiten. Förderung von abrasiven und/oder die Ventilatorwerkstoffe angreifende Medien.
Förderung von fetthaltigen Fördermedien. Entrauchungsbetrieb mit Motorschutzeinrichtung oder Frequenzumrichter.
1 .4
Grenzen
Räumlich:
Vor und hinter dem Ventilator ist eine gerade glatte Rohrstrecke von 2,5 x D vorzusehen. In jedem Fall ist am Anfang
der Rohrstrecke auf der Saugseite des Ventilators eine Ansaugdüse vorzusehen Bei Verwendung am Anfang
oder Ende einer Rohrleitung ist der Bereich ohne Rohr ebenfalls in gleicher Weise freizuhalten. Die Ausblasöffnung
ist
für
die
Einhaltung
der
Betriebssicherheit
2
aller
anlagenbezogenen
ist
eine
regelmäßige