WE2111
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Veräußerung, Entsorgung und Umweltschutz
A3983-1.0 en/de/fr
Veräußerung oder Weitergabe des Gerätes
Bei einer Veräußerung des Gerätes ist die Kurzanleitung
dem Gerät beizulegen.
Entsorgung
Alle elektrischen und elektronischen Produkte müssen
als Sondermüll entsorgt werden. Die ordnungsgemäße
Entsorgung von Altgeräten beugt Umweltschäden und
Gesundheitsgefahren vor.
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol
tragen, unterliegen der europäischen Richtlinie
2002/96/EG über elektrische und elektronische Altgeräte.
Das Symbol weist darauf hin, dass nicht mehr ge-
brauchsfähige Altgeräte gemäß den europäischen Vor-
schriften für Umweltschutz und Rohstoffrückgewinnung
getrennt von regulärem Hausmüll zu entsorgen sind.
Da die Entsorgungsvorschriften von Land zu Land unter-
schiedlich sind, bitten wir Sie, im Bedarfsfall Ihren Liefe-
ranten anzusprechen, welche Art von Entsorgung oder
Recycling in Ihrem Land vorgeschrieben ist.
Verpackungen
Die Originalverpackung der HBM‐Geräte besteht aus
recyclebarem Material und kann der Wiederverwertung
zugeführt werden. Aus ökologischen Gründen sollte auf
den Rücktransport der leeren Verpackungen an uns ver-
zichtet werden.
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