SPORTSTECH F15 Mode D'emploi page 24

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Europäische Entsorgungsrichtlinie 2002/96/EG
Entsorgen Sie Ihr Trainingsgerät in keinem Fall über den normalen Hausmüll. Entsorgen Sie das Gerät
ausschließlich über einen kommunalen oder zugelassenen Entsorgungsbetrieb.Beachten Sie hierbei die
aktuell geltenden Vorschriften.Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwal-
tung nach einer sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Batterien / Akkus
Gemäß der Batterienverordnung sind Sie als Endverbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, alle gebrauch-
ten Akkus und Batterien zurückzugeben. Eine Entsorgung über den normalen Hausmüll ist gesetzlich
verboten.
Auf den meisten Batterien ist bereits das Symbol abgebildet, dass Sie an diese Verordnung erinnert. Ne-
ben diesem Symbol befindet sich meist die Angabe des enthaltenen Schwermetalls. Solche Schwerme-
talle erfordern eine umweltgerechte Entsorgung, daher ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet,
Batterien und Akkus bei der entsprechenden Sammelstelle seiner Stadt oder Gemeinde, bzw. im Handel
abzugeben. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach einer
sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen Sie die
Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und
Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.

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