bei Menschen mit hochgradiger bis resthöriger
Schallempfindungsschwerhörigkeit ermöglicht.
Erwachsene
•
Alter: 18 Jahre oder älter.
Hochgradige bis resthörige bilaterale
•
Innenohrschwerhörigkeit oder hochgradiger
bis resthöriger unilateraler Hörverlust.
•
Postlingual eingetretener hochgradiger bis resthöriger
Hörverlust.
•
Eingeschränkter Nutzen von herkömmlichen,
entsprechend dem Hörverlust angepassten, Hörgeräten,
d.h. 50% oder weniger Satzverstehen im Freifeld-Test
im Störgeräusch (Hearing-In-Noise-Test - HINT).
Kinder
Alter: 12 Monate bis 17 Jahre.
•
•
Hochgradige bis resthörige bilaterale Innenohrertaubung
oder hochgradiger bis resthöriger unilateraler Hörverlust.
•
Mindestens 6-monatige Hörgerätenutzung bei 2 bis
17 Jahre alten Kindern oder mindestens 3-monatige
Hörgerätenutzung bei Kindern im Alter von 12
bis 23 Monaten. Die Mindestnutzungsdauer von
Hörgeräten gilt nicht, wenn eine Röntgenuntersuchung
eine Ossifikation der Cochlea erkennen lässt.
Wenig oder kein Nutzen durch entsprechend dem
•
Hörverlust angepasste Hörgeräte. Bei Kleinkindern
(< 4 Jahre) liegt ein geringer Nutzen von Hörgeräten
vor, wenn das Kind keinen altersentsprechenden
auditiven Entwicklungsstand aufweist (z. B. keine
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