Der Betreiber und das Wartungspersonal sind verpflichtet, die jeweils gültigen Unfall-
verhütungsvorschriften und die Arbeitsstättenverordnungen am Aufstellort einzuhalten.
Darüber hinaus sind folgende Punkte zu beachten:
•
Die hydraulischen, elektrischen und anderen Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht
entfernt oder außer Funktion gesetzt werden; Die Sicherheitshinweise an der Ma-
schine und in der Bedienungsanleitung sind sorgfältig zu beachten;
•
Beim Heben muss der Sicherheitsbereich beobachtet werden;
•
Darauf achten, dass der Motor des Fahrzeugs abgestellt, der Gang eingelegt und
die Handbremse angezogen ist;
•
Die zulässige Tragfähigkeit der Hebebühne darf auf keinen Fall überschritten werden;
•
Hochklettern am Lastaufnahmemittel oder an der Last ist verboten.
Gegen Überlast oder einen möglichen Bruch ist die Hebebühne mit den folgenden
Sicherheitseinrichtungen versehen:
•
Ein Überdruckventil im Hydraulikaggregat verhindert eine Überbelastung der Hebe-
bühne.
•
Die besondere Ausführung des Hydrauliksystems verhindert bei Leitungsundichtig-
keiten ein unkontrolliertes Absenken der Aufnahmeplatten.
Mögliche Gefahrenquellen für das Bedienpersonal aufgrund einer unsachgemäßen
Verwendung der Hebebühne werden in diesem Abschnitt beschrieben.
Beim Absenken der Aufnahmeplatten und der Last dürfen sich keine Personen im Gefah-
renbereich aufhalten. Der Bediener muss sich davon überzeugen, das eine Gefährdung
von Personen ausgeschlossen ist, bevor er die Hebebühne betätigt.
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6.1 allgemeine sicherheitshinweise
6.2 risiken beim anheben des fahrzeugs
6.3 Gefährdung von personen
6.4 Quetschgefahr
Fig. 9a
Fig.
9b
Fig. 9c
DE - Betriebsanleitung