9 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Für eine vorschriftsmäßige Verschrottung und Entsorgung des Gerätes das Gerät in seine Hauptbestandteile trennen
und entsprechend der gültigen Gesetzesvorschriften entsorgen, da es sich bei außer Betrieb gesetztem Gerät um
Sondermüll handelt.
HINWEIS: Die verschiedenen Teile des Gerätes mit größter Sorgfalt verschrotten und Entsorgung
sowie unter Einhaltung der jeweils im Land, in dem das Gerät benutzt wird, geltenden Vorschriften und
Richtlinien.
ACHTUNG: Die Verschrotttungsarbeiten dürfen ausschließlich durch Fachpersonal ausgeführt werden,
unter Einhaltung der Unfallschutz-Vorschriften sowie unter Verwendung allgemeiner Mittel zum
Personenschutz.
10 ANLAGEN
STÖRUNGEN - FORMULAR ZUR ERSATZTEILBESTELLUNG
FORMULAR ZUR ERSATZTEILBESTELLUNG
76
D