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2. Sicherheit
Der Installateur und das für den Chiller zuständige Personal müssen diese Anleitungen vor der Inbetriebnahme der
Maschine lesen.
Alle in diesem Dokument enthaltenen Sicherheitsanleitungen beachten.
Für Installation, Betrieb und Wartung ist ausschließlich qualifiziertes Personal einzusetzen.
Das Nichtbeachten dieser Anleitungen kann zu Verletzungen des Personals führen und entbindet den Hersteller
von jeglicher Haftung für die daraus hervorgehenden Schäden.
Auf jeden Fall muss den nationalen Unfallverhütungsvorschriften, den Vorschriften der lokalen Behörden für
Elektrizität sowie allen anderen spezifischen Sicherheitsanweisungen für Chiller Genüge geleistet werden.
Die Sicherheit des Chillers ist nur für den Einsatz gewährleistet, für den es vorgesehen ist.
Vor Inbetriebnahme und während des Betriebs des Chillers sind die nachstehenden Anweisungen zu beachten:
Vertrautheit mit allen Steuervorrichtungen erwerben.
Sicherstellen, dass alle auf dem Typenschild der Einheit angegebenen Betriebsgrenzwerte beachtet werden.
Die elektrische Isolierung unter Einsatz von geeigneter Schutzvorrichtungen überprüfen. An Geräten, die unter
Spannung stehen, nicht mit nasser Kleidung, nassen Händen oder nassen Füßen arbeiten.
Kältemittel nicht in die Umwelt gelangen lassen, da sie für die Gesundheit gefährlich sein könnten.
Keine Änderungen irgendwelcher Art an den Komponenten des Chillers vornehmen.
Vor Eingriffen aller Art am Chiller zuerst die Stromversorgung trennen und den Druck aus den unter Druck
stehenden Teilen ablassen.
Ein qualifizierter, für die Inbetriebnahme zuständiger Techniker muss sicherstellen, dass der Anschluss des Chillers
an das Stromnetz gemäß der Norm EN 60204 sowie gemäß jeder anderen anwendbaren nationalen Norm
erfolgt ist.
Es ist Pflicht, der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
über bestimmte fluorierte Treibhausgase Folge zu leisten.
Diese Verordnung setzt spezifische Maßnahmen und Einschränkungen fest, die bei der Inbetriebnahme, dem
Gebrauch, der Wartung und der Entsorgung von Treibhausgasen (z.B. HFC), wie in Anhang I spezifiziert,
enthaltenden Geräten zu berücksichtigen sind. Sie bestimmt auch (aber nicht nur) die Häufigkeit, mit der
obligatorische Kontrollen durch zertifiziertes Personal ausgeführt werden müssen, um eventuelle Lecks
festzustellen, und spezifiziert auch die vorgeschriebenen Register, in denen die genaue Menge der verwendeten
fluorierten Gase sowie die eventuell hinzugefügte bzw. rückgewonnene Gasmenge wie in Artikel 3 (unten
aufgeführt) beschrieben zu vermerken ist.
VORSICHT
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Gemäß der F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ist der Bediener (der Besitzer des Chillers) verpflichtet, jedes
Jahr zu gewährleisten, dass eine Überprüfung auf Gaslecks ausgeführt wird, dass die Veränderungen der in
der Anlage vorhandenen Gasmenge aufgezeichnet werden und dass die entsprechenden Mitteilungen an die
zuständige Behörde des Mitgliedsstaats der Europäischen Union, in dem der Chiller verwendet wird, erfolgen.
Wenn Sie eine Beratung zur Wartung und Dichtheitsprüfung gemäß (EU) Nr. 517/2014 benötigen, wenden Sie sich
bitte an unser Pfannenberg-Service-Team (siehe Kapitel Kontakt).
Betriebs-/Wartungsanleitung Chiller - Serie EB 210 - EB 440
© Pfannenberg GmbH
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